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Forschung und Ethik
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Aufgrund des kantonalen Patientinnen- und Patientengesetzes, des nationalen Rechts und internationaler Deklarationen kann ein medizinisches Forschungsprojekt in der Humanmedizin erst in Angriff genommen werden, wenn es zuvor von der zuständigen Ethikkommission bewilligt wurde.
Die Ethikkommission hat dabei nicht nur zu prüfen, ob die ethischen Grundsätze respektiert werden, sondern auch die Frage der ausreichenden wissenschaftlichen und medizinischen Qualität eines Versuchs zu beantworten. Die zuständige Ethikkommission nimmt im Zusammenhang mit Heilmitteln im klinischen Versuch Stellung zu praktischen Fragen ethischer Natur.
Im Kanton Zürich, also auch für das UniversitätsSpital Zürich, ist die kantonale Ethikkommission Zürich (KEK) für die Bewilligung klinischer Forschungsprojekte zuständig:
Kantonale Ethikkommission Zürich
Die Kantonale Ethikkommission kann von der Gesundheitsdirektion auch zu anderen Fragen des Gesundheitswesens beigezogen werden.
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Direkte Links
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