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Zusammenarbeit Hausärztinnen/-ärzte und USZ - Schwachstellen und Massnahmen
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Problem 1: Patientinnen und Patienten «verschwinden im USZ»
Ziel: Sicherstellung der Zurücküberweisung an Hausärztin/-arzt
Massnahmen und Pflichten
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USZ |
Hausärztin/Hausarzt |
- Die Hausärztin/der Hausarzt muss bei Eintritt aktiv identifiziert werden, da die Patientin/der Patient sich oft selbst oder von der Notfallärztin/ vom Notfallarzt einweisen lässt
- Der Abschnitt "Hausärztin/-arzt, betreuende Spezialistin/betreuender Spezialist" im KISIM-Eintrittsblatt (Dokumentationsblatt) muss ausgefüllt werden
- Bei einem ungeplanten Eintritt der Patientin/des Patienten muss die Hausärztin/der Hausarzt telefonisch benachrichtigt werden
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Problem 2: Hausärztin/-arzt ist über den Verlauf ihrer Patientinnen und Patienten im USZ nicht informiert
Ziel: Persönlicher, telefonischer Kontakt («jedes Telefon an die Hausärztin/den Hausarzt ist ein gutes Telefon»)
Massnahmen und Pflichten
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USZ |
Hausärztin/Hausarzt |
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- Zuweiserschreiben in gedruckter Schrift, nicht handschriftlich
- Erwartungen bei Zuweisung möglichst präzise formulieren
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Problem 3: Unnötige Wiederholung von Untersuchungen
Ziel: Austausch aller Daten über Patientinnen und Patienten
Massnahmen und Pflichten
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USZ |
Hausärztin/Hausarzt |
- Keine Wiederholung von Untersuchungen, falls bereits von Hausärztin/-arzt durchgeführt
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- Zuweisung mit allen vorhandenen Unterlagen
- Möglichst umfassende Sammlung von Vorbefunden
- Originalbefunde, nicht schriftliche Befund-beschreibung
- Alle Unterlagen zusammen (inkl. Röntgenbilder) mit A-Post oder den Patientinnen/ Patienten persönlich mitgeben
- Keine zusätzlichen Unter-suchungen, wenn ein Spitaleintritt absehbar ist
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Problem 4: Unnötiges Umstellen von bestehenden Therapien
Ziel: Therapeutische Unité de doctrine
Massnahmen und Pflichten
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USZ |
Hausärztin/Hausarzt |
- Keine Änderung der Medikation ohne triftigen therapeutischen Grund
- Bei bedeutsamen Änderungen Rücksprache mit der Hausärztin/dem Hausarzt
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- Die Patientin/den Patienten anweisen, alle seine Medikamente bei der Hospitalisation mitzunehmen (Generika!)
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Problem 5: Hausärztin/-arzt hat oft keine Informationen, wenn Patientinnen und Patienten wieder zu ihr/ihm in die Praxis kommen
Ziel: Sicherstellung der Information am Austrittstag der Patientinnen und Patienten
Massnahmen und Pflichten
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USZ |
Hausärztin/Hausarzt |
- Kurzbericht mit A-Post bei Austritt der Patientinnen/ Patienten an die Hausärztin/den Hausarzt, auch bei spitalinterner Verlegung (und bei Austritt eine Kopie den Patienten mitgeben). Der Bericht muss nicht perfekt sein, kein OA-Visum nötig
- Alternativ kann ein PDF des Kurzberichtes über E-Mail («hin») an die Hausärztin/den Hausarzt geschickt werden
- Definitiver Austrittsbericht sollte nach maximal 14 Tagen bei der Hausärztin/dem Hausarzt sein
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- Rasche Nachfrage bei fehlenden Berichten oder ungenügender Information ist von Spitalärztinnen/ Spitalärzten erwünscht
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Problem 6: Verschwinden von Patientinnen und Patienten in USZ-Sprechstunden
Ziel: Bereits vorhandene externe und interne Spezialistinnen und Spezialisten mit der Hausärztin/dem Hausarzt koordinieren
Massnahmen und Pflichten
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USZ |
Hausärztin/Hausarzt |
- Patientin/Patient nur wenn medizinisch absolut notwendig in eine ambulante Sprechstunde des USZ weiter weisen
- In diesem Fall muss unbedingt die Hausärztin/der Hausarzt informiert werden
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- Umfassende Dokumentation der involvierten Spezialistinnen/ Spezialisten und deren Befunde durch die Hausärztin/den Hausarzt
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Problem 7: Wartezeiten
Ziel: Umgang mit dem Problem ist viel wichtiger als Tatsache selbst!
Massnahmen und Pflichten
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USZ |
Hausärztin/Hausarzt |
- Kann die Patientin/der Patient nicht innert einer Woche aufgeboten werden, muss die Hausärztin/der Hausarzt telefonisch benachrichtigt werden
- Mündliche Anmeldungs-möglichkeit sollte von allen Kliniken angeboten werden
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- Angabe der Dringlichkeit unter Berücksichtigung des gegenseitigen Fairplay
- Pflegenotfälle werden gemäss der geltenden Regelung regionalisiert
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Direkte Links
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