Navigationslinks überspringen
PATIENTEN & BESUCHER
HEALTH PROFESSIONALS
BILDUNG
FORSCHUNG
ÜBER DAS UNISPITAL
Sitemap Kontakt Notfall
 
Patientenüberweisung
Die Auswirkungen von DRG
Zusammenarbeit Haus-ärztinnen/-ärzte und USZ
Schwachstellen und Massnahmen
Präoperative Abklärungen
Adressänderung Zuweiser
Sicherer Datenaustausch
Labordiagnostik
Freie Spitalwahl
 

Zusammenarbeit Hausärztinnen/-ärzte und USZ - Schwachstellen und Massnahmen

 

 

 

 


Problem 1: Patientinnen und Patienten «verschwinden im USZ»

Ziel: Sicherstellung der Zurücküberweisung an Hausärztin/-arzt

 

Massnahmen und Pflichten

 USZ

Hausärztin/Hausarzt

  • Die Hausärztin/der Hausarzt muss bei Eintritt aktiv identifiziert werden, da die Patientin/der Patient sich oft selbst oder von der Notfallärztin/ vom Notfallarzt einweisen lässt
  • Der Abschnitt "Hausärztin/-arzt, betreuende Spezialistin/betreuender Spezialist" im KISIM-Eintrittsblatt (Dokumentationsblatt) muss ausgefüllt werden
  • Bei einem ungeplanten Eintritt der Patientin/des Patienten muss die Hausärztin/der Hausarzt telefonisch benachrichtigt werden
 

 


Problem 2: Hausärztin/-arzt ist über den Verlauf ihrer Patientinnen und Patienten im USZ nicht informiert

Ziel: Persönlicher, telefonischer Kontakt («jedes Telefon an die Hausärztin/den Hausarzt ist ein gutes Telefon») 

 

Massnahmen und Pflichten

 USZ

 Hausärztin/Hausarzt

  • Persönlicher Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt liefert der USZ-Ärztin/dem USZ-Arzt wichtige zusätzliche Informationen
  • Sofortige telefonische Information ist ein absolutes Muss bei Todesfall, schweren
    Komplikationen und Verlegung in eine andere Klinik
  • Geschätzt wird auch eine persönliche Information bei bedeutsamen Therapie-änderungen, wichtigen Konsilien und allenfalls vor Austritt in Fällen mit komplexen medizinischen oder psychosozialen Problemen
  • Zuweiserschreiben in gedruckter Schrift, nicht handschriftlich
  • Erwartungen bei Zuweisung möglichst präzise formulieren

 


Problem 3: Unnötige Wiederholung von Untersuchungen

Ziel: Austausch aller Daten über Patientinnen und Patienten

 

Massnahmen und Pflichten

 USZ

 Hausärztin/Hausarzt

  • Keine Wiederholung von Untersuchungen, falls bereits von Hausärztin/-arzt durchgeführt
  • Zuweisung mit allen vorhandenen Unterlagen
  • Möglichst umfassende Sammlung von Vorbefunden
  • Originalbefunde, nicht schriftliche Befund-beschreibung
  • Alle Unterlagen zusammen (inkl. Röntgenbilder) mit A-Post oder den Patientinnen/ Patienten persönlich mitgeben
  • Keine zusätzlichen Unter-suchungen, wenn ein Spitaleintritt absehbar ist

 


Problem 4: Unnötiges Umstellen von bestehenden Therapien

Ziel: Therapeutische Unité de doctrine

 

Massnahmen und Pflichten

 USZ

 Hausärztin/Hausarzt

  • Keine Änderung der Medikation ohne triftigen therapeutischen Grund
  • Bei bedeutsamen Änderungen Rücksprache mit der Hausärztin/dem Hausarzt
  • Die Patientin/den Patienten anweisen, alle seine Medikamente bei der Hospitalisation mitzunehmen (Generika!)

 


Problem 5: Hausärztin/-arzt hat oft keine Informationen, wenn Patientinnen und Patienten wieder zu ihr/ihm in die Praxis kommen

Ziel: Sicherstellung der Information am Austrittstag der Patientinnen und Patienten

 

Massnahmen und Pflichten

 USZ

 Hausärztin/Hausarzt

  • Kurzbericht mit A-Post bei Austritt der Patientinnen/ Patienten an die Hausärztin/den Hausarzt, auch bei spitalinterner Verlegung (und bei Austritt eine Kopie den Patienten mitgeben). Der Bericht muss nicht perfekt sein, kein OA-Visum nötig
  • Alternativ kann ein PDF des Kurzberichtes über E-Mail («hin») an die Hausärztin/den Hausarzt geschickt werden
  • Definitiver Austrittsbericht sollte nach maximal 14 Tagen bei der Hausärztin/dem Hausarzt sein
  • Rasche Nachfrage bei fehlenden Berichten oder ungenügender Information ist von Spitalärztinnen/ Spitalärzten erwünscht

 


Problem 6: Verschwinden von Patientinnen und Patienten in USZ-Sprechstunden

Ziel: Bereits vorhandene externe und interne Spezialistinnen und Spezialisten mit der Hausärztin/dem Hausarzt koordinieren

 

Massnahmen und Pflichten

 USZ

 Hausärztin/Hausarzt

  • Patientin/Patient nur wenn medizinisch absolut notwendig in eine ambulante Sprechstunde des USZ weiter weisen
  • In diesem Fall muss unbedingt die Hausärztin/der Hausarzt informiert werden
  • Umfassende Dokumentation der involvierten Spezialistinnen/ Spezialisten und deren Befunde durch die Hausärztin/den Hausarzt

 


Problem 7: Wartezeiten

Ziel: Umgang mit dem Problem ist viel wichtiger als Tatsache selbst!

 

Massnahmen und Pflichten

 USZ

 Hausärztin/Hausarzt

  • Kann die Patientin/der Patient nicht innert einer Woche aufgeboten werden, muss die Hausärztin/der Hausarzt telefonisch benachrichtigt werden
  • Mündliche Anmeldungs-möglichkeit sollte von allen Kliniken angeboten werden
  • Angabe der Dringlichkeit unter Berücksichtigung des gegenseitigen Fairplay
  • Pflegenotfälle werden gemäss der geltenden Regelung regionalisiert

 

 




  



  
 
 
 
UniversitätsSpital Zürich

University Hospital Zurich

 

 News

Auszeichnungen und Berufungen                  
Informieren Sie sich über die beruflichen Erfolge von Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachpersonen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden des UniversitätsSpitals Zürich. Sie wurden auf
...mehr

Antrittsvorlesungen von Privatdozenten und Professoren am USZ
Frühjahrssemester 2012 Ort: Aula der Universität, Zürich-Zentrum, Rämistrasse 71, 8091 Zürich
...mehr

Veranstaltungskalender
Das UniversitätsSpital Zürich führt regelmässig öffentliche Veranstaltungen durch. Fachspezialistinnen und -spezialisten informieren Sie jeweils über ein bestimmtes Schwerpunktt
...mehr

UniversitätsSpital Zürich | Impressum | Rechtliche Informationen