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Patientenrechte
 

 
Sorgfältige und respektvolle Betreuung
Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht auf eine sorgfältige und respektvolle Behandlung und Betreuung. Sie können sicher sein, dass das Spitalpersonal alles tut, um Ihre Gesundheit zu erhalten und zu fördern.
 
Informationspflicht
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ist verpflichtet, Sie über Untersuchungen, Behandlungsmöglichkeiten und Eingriffe zu informieren. Diese Informationspflicht entfällt nur dann, wenn unverzügliches Handeln notwendig ist. Planbare Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungen werden nur mit Ihrer Einwilligung vorgenommen. Lehnen Sie eine vorgeschlagene medizinische Massnahme ab, übernehmen Sie konsequenterweise die Verantwortung für die daraus resultierenden Folgen. Als Patientin oder Patient können Sie jederzeit Ihre Krankenunterlagen einsehen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bespricht mit Ihnen den medizinischen Sachverhalt. 
 
Schweigepflicht
Das Spitalpersonal ist an die Schweigepflicht gebunden. Wir erteilen Dritten nur mit Ihrer Einwilligung Auskunft über Ihren Gesundheitszustand. Wir vermuten jedoch Ihr Einverständnis, wenn wir Auskünfte an Ihre nächsten Angehörigen weitergeben. Als nächste Angehörige gelten Personen, die mit Ihnen in Lebensgemeinschaft stehen. Sie können weitere Vertrauenspersonen bezeichnen. Falls Sie keine Auskunftserteilung wünschen, sollten Sie dies Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt mitteilen.
 
Medizinische Forschung
Das Unispital engagiert sich in der medizinischen Forschung. Es ist möglich, dass Sie angefragt werden, ob Sie an einer Studie zu neuen Methoden oder Medikamenten teilnehmen wollen. Sie haben das Recht, dies abzulehnen, ohne dass Ihnen deshalb Nachteile erwachsen. Wir bitten Sie aber, wenn immer möglich mitzumachen. Diese Studien tragen massgeblich zum medizinischen Fortschritt bei. Sie halten sich an strenge internationale und nationale Vorschriften. Sie können eine gemachte Zusage zur Teilnahme jederzeit und ohne Begründung widerrufen.
 
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Meine Rechte und Pflichten" der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.
 

 




  



  
 
 
 
UniversitätsSpital Zürich

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