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Klinische Ethik, Unterstützung bei ethischen Fragen
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Im Laufe der medizinischen Behandlung können Probleme auftauchen. Manchmal sind dies ethische Konflikte, die auf unterschiedlichen Wertvorstellungen beruhen. Zum Beispiel wenn Patienten sich eine Behandlung wünschen, die das Behandlungsteam als nicht erforderlich ansieht, bei der Umsetzung einer Patientenverfügung oder bei Entscheidungen am Lebensende. Solche Wertkonflikte können sowohl bei leichteren als auch schweren Erkrankungen auftreten.
Sollte bei Ihrer Behandlung etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt sein, bitten wir Sie, dies der Pflege oder den Ärztinnen und Ärzten mitzuteilen. Haben Sie den Eindruck, dass sich die Konflikte im direkten Gespräch mit Ihrem Behandlungsteam nicht lösen lassen, stehen Ihnen folgende Unterstützungsangebote zur Verfügung:
- Die Patientenberatungsstelle steht Ihnen bei im Fall von Anliegen und Beschwerden allgemeiner Art: Patientenberatungsstelle.
- Auch die Seelsorgerinnen und Seelsorger im UniversitätsSpital stehen Ihnen im Bedarfsfall zur Seite: Seelsorge.
- Die Klinische Ethik am UniversitätsSpital Zürich trägt dazu bei, bei schwierigen medizinischen Entscheidungssituationen, die am Anfang, in der Mitte und am Ende des Lebens auftreten können, auch in Wertfragen einen hohen Standard zu erreichen: Beratung bei ethischen Fragen.
Unser Umgang mit Patientenverfügungen
Niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung zu haben. Für den Fall, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage wären, Ihren Willen zu äussern, haben Sie das Recht, Bestimmungen festzulegen. Eine Patientenverfügung kommt dann zum Einsatz, wenn Sie urteilsunfähig sind. Den Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegefachpersonen des UniversitätsSpitals Zürich ist es ein grosses Anliegen, Ihren Willen in jeder Situation zu achten. Daher ist es wichtig, dass das Behandlungsteam davon Kenntnis hat, wenn Sie eine Patientenverfügung verfasst haben: Beispiele für persönliche Patientenverfügungen
Mit unserem Merkblatt möchten wir Ihnen einige Informationen zum Umgang mit Patientenverfügungen am Universitätsspital Zürich geben. Merkblatt Patientenverfügung Note d'information sur les directives anticipées
Foglio informativo sulla dichiarazione anticipata di trattamento
Advance Directive Fact Sheet
Es gibt in der Schweiz eine Vielzahl von möglichen Patientenverfügungen, die den unterschiedlichen Auffassungen/Wertvorstellungen von Patienten entsprechen. Das obige Merkblatt des USZ verweist auf sie.
Patientenverfügung von FMH und SAMW
Im Frühjahr 2011 haben die ärztliche Standesorganisation und die Schweizer Akademie der Wissenschaft (FMH und SAMW) gemeinsam zwei Formulare für eine Patientenverfügung veröffentlicht. Das Klinische Ethikkomittee am USZ empfiehlt, bei einer Neuabfassung einer Patientenverfügung ohne spezifische Präferenzen diese Formulare zu wählen. Sie stehen in Deutsch und Französisch auf der FMH-Website zur Verfügung.
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Direkte Links
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Auszeichnungen und Berufungen Informieren Sie sich über die beruflichen Erfolge von Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachpersonen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden des UniversitätsSpitals Zürich. Sie wurden auf
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