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Wie das USZ Opfer von häuslicher Gewalt unterstützt

Zuletzt aktualisiert am 05. April 2023 Erstmals publiziert am 05. Oktober 2018

Häusliche Gewalt ist ein gesellschaftliches Problem mit grossen Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen. Ein Spital ist häufig die erste Instanz, welche von den Gewalttätigkeiten erfährt. Der Sozialdienst am USZ unterstützt betroffene Patientinnen und Patienten.

Das Spitalpersonal erfährt häufig als Erstes von der Gewalt an den Betroffenen. Einerseits treten Patientinnen und Patienten mit Verletzungen über den Notfall ein, deren Ursache klar ist. Andererseits werden Personen mit unspezifischen Beschwerden im Spital behandelt, bei denen häusliche Gewalt erst mit der Zeit als Ursache erkannt wird. «Zu diesem Zeitpunkt besteht eine Chance, gewaltbetroffene Personen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu intervenieren», erklärt Brigitte Leroy-Wymann, die Leiterin des Sozialdiensts am USZ. Wird häusliche Gewalt zu spät erkannt, kann das langfristig gesundheitliche und soziale Folgen haben.

Betroffene erhalten speziellen Schutz und Unterstützung
Seit zehn Jahren ist ein neues Gewaltschutzgesetz in Kraft. Dieses lässt den Opfern häuslicher Gewalt mehr Schutz und Unterstützung von amtlicher Seite zukommen.Das hat auch im Spital zu einer Sensibilisierung geführt. «Patientinnen und Patienten, die wegen häuslicher Gewalt im Spital behandelt werden, erhalten am USZ speziellen Schutz und Unterstützung», führt Brigitte Leroy aus und ergänzt: «Betroffene, die während des Spitalaufenthaltes Angst vor Übergriffen durch ihren Partner, ihre Partnerin oder andere Angehörige haben, agieren verängstigt, ausweichend und können sich deshalb nicht voll auf die medizinische Behandlung einlassen». Auch wenn sie befürchten, nach Austritt nach Hause in dieselbe Gewaltspirale zu gelangen, kann sich die Austrittsplanung verzögern. Wenn der Sozialdienst hier sensibel aber entschlossen frühzeitig interveniert, kann das die negativen Auswirkungen auf den Spitalalltag mildern. Die Mitarbeitenden des USZ können betroffenen Personen auch eine Auskunfts- und/oder Besuchssperre einrichten, um ihnen im Spital Schutz und Sicherheit zu bieten.

Bei Verdacht auf häusliche Gewalt gilt für Mitarbeitende folgender Ablauf: ansprechen, dokumentieren, Sicherheit bieten, informieren. Fachpersonen können anhand festgelegter Indikatoren («Red Flags») erkennen, ob jemand Opfer von häuslicher Gewalt wurde. Nachdem Patienten beim Sozialdienst angemeldet wurden, tauschen sich die Sozialarbeitenden mit dem Behandlungsteam aus und besprechen das weitere Vorgehen. Anschliessend sucht die Sozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter das Gespräch mit dem Patienten und eruiert mit Screeningfragen den Aufklärungs- und Beratungsbedarf. «Die betroffenen Personen erhalten Raum, um über das Erlebte zu sprechen», erklärt Brigitte Leroy. Dabei nehmen die Mitarbeitenden des Sozialdienstes Ängste und Fragen auf und ziehen unterstützende Personen mit ein. Zudem leisten sie Aufklärungsarbeit und triagieren Patientinnen und Patienten an Beratungsstellen. Bei Bedarf vermittelt der Sozialdienst auch eine Schutzunterkunft wie zum Beispiel einen Platz im Frauenhaus. Oder er unterstützt Patienten und Patientinnen bei einer Anzeige bei der Polizei. In akuten Notfällen können Mitarbeitende des Sozialdienstes auch Nothilfe aus einem internen Fonds auslösen. Oder in Zusammenarbeit mit der gewaltbetroffenen Person eine Gefährdungsmeldung beim zuständigen Amt einreichen. «Wir achten streng darauf, dass die Betroffenen nicht entmachtet werden und Interventionen nur dann vorgenommen werden, wenn die Opfer damit einverstanden sind», betont Brigitte Leroy.

Geduld, Offenheit und Empathie vom Spitalpersonal
Neben dem Ansprechen ist auch das Dokumentieren – dafür gibt es einen Leitfaden für das Spitalpersonal – und das Fotografieren der Folgen von häuslicher Gewalt wichtig. Dieses Material kann unter Umständen auch Jahre später bei Gerichtsverhandlungen als Beweismaterial dienen. Betroffene erhalten zudem Informationen und Adressen von spezialisierten Beratungsstellen. «Wenn die Betroffenen zurück in ihr häusliches Umfeld gehen, erstellen die Sozialarbeitenden zusammen mit den Patienten einen Notfallplan zur Prävention. Dieser Leitfaden hilft in Notsituationen», ergänzt Brigitte Leroy.Wie überall ist es auch im Spital wichtig, dass das Personal die Augen vor dem Thema häusliche Gewalt nicht verschliesst. «Wichtig für unsere Mitarbeitenden ist es zu wissen, dass wir die Probleme der Patientinnen und Patienten nicht lösen müssen, sondern sie dazu befähigen können, an ihrer schwierigen und belastenden Situation etwas zu ändern», erklärt Brigitte Leroy. Oft brauchen die Betroffenen dazu viele Anläufe über eine lange Zeit hinweg. «Darum begegnen wir gewaltbetroffenen Personen mit Geduld, Offenheit und Empathie».
Brigitte Leroy leitet den Sozialdienst am USZ seit August 2016. Zuvor hat sie sechs Jahre lang den Freiwilligendienst am USZ geleitet. Sie ist diplomierte Sozialarbeiterin und hat über zehn Jahre mit älteren Menschen als Sozialarbeiterin und auch als Führungsperson gearbeitet. Während dieser Zeit machte sie verschiedene Weiterbildungen und schloss den Master in Sozialmanagement an der zhaw ab. Die Weiterentwicklung und der stetige Wandel am USZ prägen ihren Alltag im Sozialdienst. Sie schätzt die interprofessionelle, partnerschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Ansprechpartnern. 

Sozialdienst USZ