Medienmitteilung

Neue Spitalfinanzierung: Universitätsspitäler fordern Weiterentwicklung der Tarifstruktur

Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2021 Erstmals publiziert am 26. April 2012

Obwohl sie Qualitäts-Garant des medizinischen Systems sind, müssen die Schweizer Universitätsspitäler unter SwissDRG um eine adäquate Kostendeckung in der Patientenversorgung und medizinischen Weiterbildung kämpfen. Eine Weiterentwicklung der Tarifstruktur ist daher dringend nötig.

Universitäre Medizin ist nicht nur Spitzenmedizin, sondern befasst sich in der Patientenversorgung mit allen Krankheiten, so z. B. auch mit den verbreitetsten chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Arthritis oder Bluthochdruck. Durch Forschung, Lehre und einen umfassenden Leistungsauftrag kommt sie allen Bürgern zugute. Interdisziplinäre Vernetzung und ständige Verfügbarkeit gehören ebenso zu ihren Stärken wie das Wissen um die Behandlung von komplexen Erkrankungen und das Bereitstellen der neuesten medizinischen Infrastruktur.

Basierend auf Erkenntnissen aus Grundlagenforschung, angewandter Forschung und klinischer Versorgung entwickeln die fünf Schweizer Universitätsspitäler laufend neue Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten. Diese anspruchsvollen und daher auch kostenintensiven Innovationen garantieren langfristig eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung in der Schweiz.

Medizinische Versorgung in Gefahr

Essentieller Bestandteil des Bildungsauftrags der Universitätsspitäler ist die Sicherung des medizinischen Nachwuchses. In der Weiterbildung von Assistenzärzten kommt ihnen, insbesondere für die spezialisierte Medizin und die chirurgischen Spezialdisziplinen, eine Schlüsselrolle zu. Auf kantonaler Ebene stellen die Universitätsspitäler zwischen 30 und 57 Prozent aller Assistenzarztstellen. Dabei sind sie hauptverantwortlich für die Umsetzung der Hälfte der FMH Facharztweiterbildungen. Assistenzärzte etlicher Spezialfächer müssen mindestens ein Jahr Weiterbildung in universitärer Medizin absolvieren und auch Mehrfachtitelträger erhalten ihre Titel weitgehend an den Unispitälern.

Bedingt durch ihr breitgefächertes Bildungsangebot und ihre spezialisierte Infrastruktur haben die Universitätsspitäler höhere Weiterbildungskosten als anderer Spitäler. Durch die neue Spitalfinanzierung werden die bisherigen Mechanismen der Kostenübernahme in Frage gestellt, so dass den Universitätsspitälern jährlich 150 Millionen Franken in der Weiterbildung fehlen werden. Gleichen die Kantone dieses Defizit nicht aus, ist ein negativer Einfluss auf die zukünftige Qualität der medizinischen Versorgung in der Schweiz nicht zu verhindern.

Mangelnde Kostendeckung bei komplexen Fällen

Die neue Spitalfinanzierung benötigt auch im Bereich Patientenversorgung dringend eine Weiterentwicklung. SwissDRG http://www.swissdrg.org/ erkennt derzeit nur 60 Prozent der Kosten- und Fallschwereunterschiede. Besonders höhere Kosten bei Patienten mit mehreren Erkrankungen, überdurchschnittlich langen Spitalaufenthalten (sogenannte «Outlier») und höheren Sachkosten für Medikamente und Materialien werden durch die festgesetzten Pauschalen ungenügend vergütet.

Gerade diese komplexen und «teuren Fälle» konzentrieren sich in grossen öffentlichen Spitälern, besonders jedoch in Universitätsspitälern. Dadurch werden die Universitätsspitäler – inklusive universitäre Kinderspitäler – derzeit deutlich unterfinanziert, während kleinere Spitäler eher vom neuen System profitieren. Da SwissDRG nicht alle berechtigten Kostenunterschiede erklären kann, sind bis auf weiteres unterschiedliche Tarife für die Universitätsspitäler notwendig.

Weiterentwicklung des Tarifsystems nötig

Um ein dauerhaftes Ungleichgewicht in der Ressourcenverteilung zu vermeiden, muss die neue Tarifstruktur zwingend und schnell verbessert werden. Entsprechend fordern die Universitätsspitäler vom Verwaltungsrat der SwissDRG AG, den kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren und den Versicherern:

  • Die Anerkennung, dass Swiss DRG in seiner jetzigen Form berechtigte Kostenunterschiede zwischen Spitälern nicht adäquat erklären kann.
  • Die Akzeptanz einer separaten Baserate für die Universitätsspitäler, welche die speziellen Anforderungen an die universitäre Medizin berücksichtigt, bis das System der SwissDRG genügend differenziert entwickelt ist, dies ohne Wettbewerbsnachteile für die Universitätsspitäler.
  • Eine schnelle übernahme der in Deutschland erfolgreich eingeführten Differenzierungsentgelte zur Entschädigung komplexer Fälle und aufwändiger Therapien.
  • Eine überprüfung der Finanzierung von komplexen Fällen mit langer Aufenthaltsdauer und von Fällen, die in Universitätsspitäler transferiert werden.
  • Die vollständige Kostendeckung der Weiterbildung der Assistenzärzte zum Facharzt im Hinblick auf die Schlüsselrolle der Universitätsspitäler bei der Entwicklung und Förderung des medizinischen Nachwuchses.

Die Universitätsspitäler sind bereit, ihren Beitrag bei der Weiterentwicklung des Systems zu leisten.

Kontakt:

medien@usz.ch