| Die Rechtssicherheit im USZ steigt |
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lic. iur. Judith Naef, RA Leiterin Rechtsabteilung |
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In erster Linie befasste sich die Rechtsabteilung damit, die Rechtssicherheit im USZ zu erhöhen, beziehungsweise die Einhaltung der weiter zunehmenden und komplexer werdenden rechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Dies betraf insbesondere die Bereiche Personal, Datenschutz, Submissions- und Heilmittelwesen. Überdies konnten die Pendenzen und Wartezeiten abgebaut werden.
Die Rechtsabteilung wurde in den letzten zwei Jahren aufgebaut und hat nun mit fünf Stellen ihre festgelegte Grösse erreicht. Diese Ressourcen erlauben es, in der überwiegenden Zahl der Fälle die Bearbeitungszeit in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Mit der angestrebten Verrechtlichung der Gesellschaft steigt der Bedarf an entsprechender Beratung. Damit die Erwartungen an die Rechtsabteilung erfüllt werden können und Pendenzen kein unerwünschtes Ausmass annehmen, wird der Leistungsauftrag, basierend auf den Erfahrungen der letzten zwei Jahre, neu überdacht. Die wesentlichen Aufgaben werden präziser umschrieben und die Art der Prioritätensetzung festgelegt. Nur so kann sichergestellt werden, dass mit den verfügbaren Ressourcen auch in Zukunft systematisch alle wesentlichen, im Gesamtinteresse des USZ stehenden Fragen innerhalb nützlicher Frist und in der geforderten Qualität behandelt werden können.
Schwerpunkte der Arbeit der Rechtsabteilung
Wesentliche Schwerpunkte der Arbeit der Rechtsabteilung im vergangenen Jahr waren das Personal-, das Heilmittel-, das Datenschutz- und das Submissionsrecht.
Im Bereich des Personalrechts konnte in enger Zusammenarbeit mit dem Human Resources Management die Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte in der Personalarbeit wesentlich verbessert werden.
Im Nachgang zum Inkrafttreten des revidierten Heilmittel- und Korruptionsstrafrechtes erarbeitete die Rechtsabteilung zusammen mit verschiedenen Stellen im USZ eine den Alltag des USZ deutlich beeinflussende Weisung über Zuwendungen Dritter, welche von der Spitalleitung erlassen und per 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt wurde. Ziel der Weisung ist es, die gesetzlich geforderte Transparenz im Umgang mit geldwerten Leistungen Dritter zu gewährleisten, ohne jedoch die Annahme solcher Zuwendungen, denen keine direkte Gegenleistung gegenübersteht, zu behindern.
Das USZ als öffentlich-rechtliche Anstalt muss seinen Bedarf nach Gütern und Dienstleistungen auf dem Markt unter Berücksichtigung der komplizierten Vorgaben des öffentlichen Vergaberechtes decken. Damit sollen optimale Einkaufsbedingungen geschaffen und Korruption vermieden werden. Die Submissionsverordnung des Kantons Zürich kennt - wie alle Regelungen dieser Art - die Möglichkeit, von den ordentlichen Verfahren abzuweichen, wenn gewisse eng umschriebene Bedingungen erfüllt sind. Eine der unternehmerisch wesentlichen Aufgaben der Rechtsabteilung ist es nun, in Zusammenarbeit mit den involvierten Stellen des USZ die korrekte Anwendung der Submissionsverordnung, insbesondere aber die Anwendung der Ausnahmebestimmungen zu optimieren.
In einem Spital mit seinen enormen Mengen von personenbezogenen Daten sind Fragen des Datenschutzes bzw. der Einsichtsrechte und Auskunftspflichten stets aktuell. Eine besondere Herausforderung ist dies deshalb, weil neben dem eigentlichen Datenschutzrecht Fragen des Patientengeheimnisses und der Sozialversicherungen berücksichtigt werden müssen. Interessenkonflikte sind unvermeidbar; entsprechend häufig und vielfältig sind diesbezügliche Anfragen an die Rechtsabteilung. Diese befasst sich zur Zeit damit, die wichtigsten Fragen zusammenzufassen und in allgemeiner Form auf dem Intranet zu beantworten. Künftig soll diese Plattform vermehrt genutzt werden, um über juristische Fragen von allgemeinem Interesse zu informieren.