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Patientenverfügung «Plus» – Den eigenen Willen im Gespräch klären

Zuletzt aktualisiert am 02. Februar 2023 Erstmals publiziert am 13. Juli 2021

Plötzlich nicht mehr urteilsfähig: das kann jedem passieren. Wer den eigenen Willen für diesen Fall festhält, entlastet seine Angehörigen. Besser als ein Standard-Formular auszufüllen ist die Patientenverfügung «Plus».

Es kann jeden treffen, ob durch Krankheit oder Unfall: selbst nicht mehr in der Lage zu sein, den eigenen Willen zu äussern. „Für den Fall, nicht mehr urteilsfähig zu sein, sollte man vorsorgen“, sagt Isabelle Karzig von der Klinischen Ethik am Universitätsspital Zürich. „Es entlastet Angehörige und Ärztinnen, wenn sie wissen, was das Therapieziel ist.“ Möglich ist das mit einer Patientenverfügung. Diese klärt, bis zu welchem Punkt Ärzte alles tun sollen, um das Leben zu verlängern – und ab wann sie sich auf palliative Pflege fokussieren sollen, die das Leid lindert.

Jedoch nützen Standard-Formulare aus dem Internet Ärzten oft zu wenig. „Häufig sind die Angaben nicht begründet und darum für Ärztinnen oder Angehörige nicht nachvollziehbar. Manchmal sind sie auch widersprüchlich“, so Karzig. Zum Beispiel sei es medizinisch nicht umsetzbar, wenn jemand zwar wiederbelebt, hingegen nicht auf einer Intensivstation behandelt werden wolle.

Im schlimmsten Fall endet ein solches Missverständnis fatal. Ein Beispiel erlebte Karzig selbst: Bei einer Frau war es nach einer Operation zu Komplikationen gekommen. Darauf musste sie wochenlang künstlich beatmet werden. In dieser Zeit fand man bei ihr zuhause eine Patientenverfügung, von der nicht einmal ihr Mann wusste. Darin gab die Frau an, dass sie maximal drei Wochen künstlich beatmet werden wollte. Diese Frist war jedoch längst verstrichen. Zudem war sich der Ehemann sicher, dass es nicht der Wille seiner Frau sein konnte, in dieser Situation zu sterben. Die Therapie wurde fortgesetzt – zum Glück. „Später stellte sich heraus, dass die Frau ein ganz anderes Bild im Kopf hatte, als sie die Patientenverfügung ausfüllte: nämlich jenes ihrer demenzkranken Mutter“, so Karzig. „Sie war froh, die Operation überlebt zu haben.“

Erweiterung der Patientenverfügung

Nicht so weit kommen kann es mit der Patientenverfügung „Plus“: Statt mit Kreuzchen auf einem Formular wird der eigene Wille in einem persönlichen Gespräch mit spezialisierten Beraterinnen geklärt. „Wir fragen zum Beispiel, wie wichtig der Person ein langes Leben ist, welche Risiken und Belastungen sie dafür in Kauf nehmen würde, was sie von der Medizin erwartet, welche Situationen für sie nicht mehr mit dem Leben vereinbar wären und welche grundsätzlichen Werte und Überzeugungen sie vertritt.“ Die Anwesenheit einer angehörigen Person wird empfohlen. Das Gespräch wird verschriftlicht und bildet das Herzstück der erweiterten Patientenverfügung. Darauf basierend können dann gemeinsam Angaben für verschiedene Situationen der Urteilsunfähigkeit gemacht werden.

Karzig empfiehlt die Patientenverfügung „Plus“ prinzipiell allen, besonders aber chronisch und schwer erkrankten Menschen. „Für sie kann zusätzlich ein persönlicher Notfallplan erstellt werden. Dieser legt fest, was in möglichen Notfallsituationen zu tun ist. Er ist krankheitsspezifisch und basiert auf dem individuellen Therapieziel.

Patientenverfügung “Plus” – Advance Care Planning

Ihr persönliches Standortgespräch wird von geschulten Fachpersonen des USZ durchgeführt und ist ein integraler Teil der Patientenverfügung «Plus».

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