Tests von symptomatischen Personen oder von asymptomatischen Personen mit engem Kontakt zu einer infizierten Person sowie PCR-Bestätigungstests führen prinzipiell nicht zu einem COVID-Zertifikat.
Die schweizweite Zertifikatspflicht ist aufgehoben. Weitere Details zum COVID-19-Zertifikat entnehmen Sie der Website des Kantons Zürich oder der Website des BAG.
EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt
Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden.
Wünschen Sie das COVID-Zertifikat, bringen Sie zum Termin zusätzlich Ihre Identitätskarte mit.
Damit Ihnen das COVID-Zertifikat in digitaler Form zur Verfügung steht, laden Sie vor Ihrem Termin die “COVID-Certificate App” des BAG auf Ihr Smartphone.
Geben Sie uns beim Termin vor Ort Ihre Mobiltelefonnummer und den persönlichen Transfer Code der COVID-Certificate App an.
Gültigkeit des COVID-Zertifikats
- nach Antigen-Schnelltest: 24 Stunden
- nach PCR-Testung: 72 Stunden