Präimplantationsdiagnostik (PID)

Bei der PID handelt es sich um eine Kombination modernster Verfahren der Fortpflanzungsmedizin mit den neuesten Methoden der genetischen Diagnostik. Dabei untersuchen wir einen Embryo vor der Übertragung in die Gebärmutter gezielt auf genetische Veränderungen.

Nachdem wir eine ICSI durchgeführt haben, entnehmen wir aus den dabei entstandenen Embryonen am fünften oder sechsten Entwicklungstag (Blastozysten-Stadium) vorsichtig einige Zellen. Diese Zellen übergeben wir spezialisierten Genetikern und Genetikerinnen der Universität Zürich zur Untersuchung. Die Blastozysten frieren wir ein bis das Resultat der genetischen Untersuchung bekannt ist. Sobald das Ergebnis vorliegt, planen wir gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte. Für einen Embryotransfer wird die Gebärmutterschleimhaut mit Hormontabletten (Östrogen) so vorbereitet, dass der Embryo ideale Bedingungen für eine Einnistung hat.

Entnahme von mehreren Zellen aus dem Trophoblasten für die Präimplantationsdiagnostik.

Embryo im Blastocystenstadium: Entnahme von mehreren Zellen aus dem Trophoblasten für die Präimplantationsdiagnostik.

Mit der Anwendung der PID können wir unter anderem:

  • die Übertragung schwerster, familiär gehäufter, genetischer Erkrankungen vermeiden.
  • die Schwangerschafts- und Geburtschancen eines Embryotransfers verbessern.
  • das Fehlgeburtsrisiko senken.

Die PID unterliegt in der Schweiz einer strikten gesetzlichen Regelung. Wir müssen deshalb in jedem einzelnen Fall individuell prüfen, ob sie medizinisch sinnvoll ist und wir gemäss den Vorgaben des Fortpflanzungsmedizingesetzes eine PID durchführen dürfen.

Wenn wir die PID zur Vermeidung der Übertragung schwerster, familiär bekannter, genetischer Erkrankungen einsetzen, überweisen wir Sie im Rahmen der Vorbereitung zu einer genetischen Abklärung und Beratung. Ein psychologisches Coaching kann Ihnen den Umgang mit dieser Situation erleichtern und so zur Entlastung beitragen.

Auch bei sorgfältigstem Vorgehen kann es gelegentlich zu Fehldiagnosen kommen. Wenn Sie dieses Risiko ausschliessen möchten, können Sie nach dem Eintreten einer Schwangerschaft in der 12. Schwangerschaftswoche eine Chorionbiopsie oder später eine Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) zur Sicherung der Diagnose durchführen lassen.

Polkörperdiagnostik (PKD)

Falls eine PID gesetzlich nicht zugelassen ist, haben Sie die Möglichkeit der PKD. Im Unterschied zur PID führen wir hier eine genetische Analyse der Polkörper der Eizellen und nicht des Embryos durch.

Polkörper sind von der Eizelle ausgestossene zelluläre Bestandteile. Sie enthalten ein Abbild des Erbguts der Eizelle und lassen so Rückschlüsse auf die genetische Zusammensetzung der Eizelle zu.

Entnahme eines Polkörpers von einer Eizelle für die Polkörperdiagnostik

Entnahme eines Polkörpers von einer Eizelle für die Polkörperdiagnostik.

Da wir Eizellen untersuchen, ist bei der PKD die genetische Untersuchung auf Erkrankungen beschränkt, die von der Mutter vererbt werden. Zudem müssen wir mehr Zellbestandteile für die Untersuchung entnehmen und analysieren als bei der PID, was die Untersuchung aufwändiger und damit teurer macht. Ansonsten ist der Behandlungsablauf vergleichbar mit einer PID.

Organisation und Kosten

Verständlicherweise möchten Sie im Vorfeld wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Generell empfehlen wir Ihnen, vor einer geplanten Behandlung mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache zu nehmen.

Die Abklärungskosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Ebenso wie die ICSI stellt auch die PID keine Pflichtleistung der Krankenkassen dar. Sie müssen pro Zyklus mit zusätzlichen Kosten von 2’000 bis 5’000 Franken rechnen.

Für Patientinnen

Sobald ein Behandlungszyklus mit Ihnen vereinbart ist, bitten wir Sie, mit der Einnahme der Medikamente wie vereinbart zu beginnen und sich bei uns am 1. oder 2., spätestens aber am 3. Tag der Periodenblutung telefonisch oder per E-Mail zu melden. Offene Fragen können wir gerne noch klären.

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