Medienmitteilung

Auswirkungen der Budgetvorgaben 2011 auf das UniversitätsSpital Zürich

Zuletzt aktualisiert am 08. Dezember 2021 Erstmals publiziert am 26. Januar 2011

Das kantonale Sanierungsprogramm (SAN10) hat auch Auswirkungen auf das Budget 2011 des UniversitätsSpitals Zürich. Zusammen mit den in den letzten zwei Jahren gestiegenen und auch im 2011 weiter steigenden Kosten sowie dem allgemeinen Spardruck führt dies dazu, dass das Spital im laufenden Jahr finanzielle Verbesserungen im Umfang von CHF 48 Mio. erzielen muss. Diese werden mit Kostenreduktionen und mit Ertragsverbesserungen einhergehen. Nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten ist der Personalaufwand mit CHF 18 Mio. betroffen. Dies erfordert eine Stellenreduktion. Sie soll primär über die natürliche Fluktuation erfolgen.

Anfang 2010 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich ein Sanierungsprogramm (SAN10) initialisiert. Im Globalbudget 2011 konkretisierten sich dessen Auswirkungen auf das UniversitätsSpital Zürich. Die Vorgabe, dass das Globalbudget 2011 dem Staatsbeitrag 2009 zu entsprechen hat, hat zur Folge, dass Mehraufwände (bspw. Umsetzung Arbeitszeitgesetz) und Mindererträge (bspw. Reduktion Taxpunktwerte) nicht vollumfänglich darüber finanziert werden können. Das prognostizierte Budget 2011 des UniversitätsSpitals Zürich weist ohne Gegenmassnahmen einen Verlust von CHF 48 Mio. aus. Daraus resultiert, dass das Spital im laufenden Jahr finanzielle Verbesserungen in diesem Umfang erzielen muss. Diese betreffen sowohl den Aufwand als auch den Ertrag. Nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten ist der Personalaufwand mit CHF 18 Mio. betroffen. Dies erfordert eine Stellenreduktion. Gleichzeitig erfolgt ein genereller Stellenstopp für neue Stellen und für Wiederbesetzungen gilt eine sehr restriktive Anstellungspraxis.

Bezogen auf den Gesamtbetrag der Einsparungen beim Personalaufwand von CHF 18 Mio. ist eine Stellenreduktion im Umfang von 130-150 Stellen nicht vermeidbar. Die Stellenreduktion soll über verschiedene Massnahmen, primär aber über die natürliche Fluktuation erfolgen. Sie wird alle Berufsgruppen betreffen. Weitere Massnahmen wie z.B. vorzeitige Pensionierungen werden geprüft. Unter Einbezug der Sozialpartner werden die Massnahmen bis Ende Februar 2011 konkretisiert. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch zu Kündigungen kommen kann. Das Spital wird jedoch mittels flankierenden Massnahmen – insbesondere eines Stellenpools – alles unternehmen, um Kündigungen zu vermeiden. Der Personalausschuss des UniversitätsSpitals Zürich und die betroffenen Personalverbände sind orientiert und werden miteinbezogen. Für allfällige Kündigungen würde gemäss den Vorgaben des Kantons ein Sozialplan vorbereitet.

Bei Fragen steht Ihnen Rita Ziegler, lic. oec. HSG, Vorsitzende der Spitaldirektion, heute von 15.00 bis 17.00 Uhr über die Telefonnummer +41 44 255 86 20 zur Verfügung.