Verselbstständigung der Kantonsapotheke Zürich
Das Gesetz über die Verselbstständigung der Kantonsapotheke Zürich (KAZ) und die Änderung des Gesundheitsgesetzes werden per 1. Mai 2023 in Kraft gesetzt. Dies hat der Regierungsrat beschlossen, nachdem gegen den Beschluss des Kantonsrates kein Referendum ergriffen wurde. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, die Überführung der KAZ als Spitalapotheke durch Gründung einer Aktiengesellschaft mit neuem Namen an das Universitätsspital Zürich zu vollziehen.