Der Spitalrat als oberstes Führungsgremium, die Spitaldirektion als operative Führungsinstanz und acht klinik- und bereichsübergreifende Direktionen tragen gemeinsam die Verantwortung für das Universitätsspital Zürich.
Das USZ ist als «Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts» mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Zürich organisiert. Es erfüllt den medizinischen Versorgungsauftrag, wie er im Gesetz über das Universitätsspital Zürich vom 19. September 2005 geregelt ist. Die aktuellen Gesetzestexte finden Sie in der Zürcher Gesetzessammlung.