Die unabhängige Überprüfung zu Vorwürfen an der Klinik für Urologie des Universitätsspitals Zürich ist abgeschlossen. Die Ergebnisse ergaben, dass sich ein Kaderarzt und der Klinikdirektor bei einer Prüfungsanmeldung für den Schwerpunkttitel «Operative Urologie» falsch verhalten und dadurch ihre Treuepflicht verletzt haben. Die Spitaldirektion hat beide Urologen in die Verantwortung genommen und individuelle Massnahmen getroffen, um ein derartiges Fehlverhalten in Zukunft zu verhindern. Weitere Verstösse wurden in der breit angelegten Überprüfung nicht festgestellt.
Die Klinik für Urologie des Universitätsspitals Zürich (USZ) sah sich im vergangenen Mai mit Vorwürfen konfrontiert, wonach es im Zusammenhang mit einer Prüfungsanmeldung für den Schwerpunkttitel «Operative Urologie» zu Unregelmässigkeiten gekommen sein soll. Um den Sachverhalt objektiv aufzuklären, hat die Spitaldirektion die Anwaltskanzlei Nater Dallafior Rechtsanwälte beauftragt, eine Überprüfung der Vorhaltungen durchzuführen, die nun abgeschlossen ist. Ziel der Überprüfung war die objektive Klärung, ob organisatorische oder individuelle Fehler vorlagen.
Korrespondenzen, Stellungnahmen und Unterlagen zur eingereichten fraglichen Prüfungsanmeldung wurden eingehend untersucht. Zusätzlich wurden im Rahmen weit gefasster Abklärungen mehr als 20 Interviews mit internen und externen Personen, sowie externen Experten geführt. Und schliesslich wurden sämtliche Anmeldungen zur Schwerpunktprüfung der Kandidatinnen und Kandidaten überprüft, die unter der aktuellen Klinikleitung die Prüfung für den Schwerpunkt «Operative Urologie» abgelegt haben. Bei dieser Überprüfung wurden keine weiteren Unregelmässigkeiten festgestellt.
Im Endergebnis hat die umfassende Prüfung ergeben, dass es sich um ein isoliertes Fehlverhalten bei der einen Prüfungsanmeldung eines Kaderarztes handelte. Personen wurden keine geschädigt oder gefährdet. Der Arzt hatte die Zahl jener spezifischen Operationen, die für den Schwerpunkttitel «Operative Urologie» nachgewiesen werden müssen, falsch deklariert. Er war zu diesem Zeitpunkt noch nicht berechtigt zur Prüfung zugelassen zu werden. Der Klinikdirektor hatte die falschen Operationszahlen durch seine Unterschrift bestätigt. Beim vorliegenden Fehlverhalten handelt es sich nach Einschätzung der untersuchenden Anwaltskanzlei zwar nicht um einen strafrechtlichen Tatbestand, jedoch um eine Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem USZ als Arbeitgeberin.
Der Spitalrat und die Spitaldirektion haben sich eingehend mit den Schlussfolgerungen und Konsequenzen befasst. Da kein strafrechtlicher relevanter Tatbestand vorliegt, steht für das USZ im Zentrum, das Vertrauen in die Klinik für Urologie wieder herzustellen. Der Kaderarzt und der Klinikdirektor sind sich des Fehlverhaltens bewusst, zeigten sich in der Überprüfung kooperativ und trugen aktiv zur Aufklärung bei. Die Spitaldirektion hat personalrechtliche Massnahmen ergriffen und disziplinarische Vorgaben gemacht. Diese stellen sicher, dass sich ein solches Fehlverhalten nicht wiederholt. Abgesehen davon leisten die beiden Urologen fachlich einwandfreie Arbeit, wie die Befragungen im Kontext der unabhängigen Überprüfung bestätigt haben.
«Dieser Fall hat uns aufgezeigt, dass über die medizinische Exzellenz hinaus auch Vertrauen und Integrität unverhandelbar sind. Das gilt erst recht für verantwortungsvolle Führungsaufgaben. Als Universitätsspital tolerieren wir ein solches Fehlverhalten nicht. Deshalb haben wir angemessene Konsequenzen im Interesse der Qualitätssicherung getroffen», sagt Monika Jänicke, CEO und Vorsitzende der Spitaldirektion des USZ.