Vorabklärung

Kinder
Bei gehörlos geborenen Kindern wird das Hörproblem häufig durch den Neugeborenen-Hörtest festgestellt, welcher üblicherweise in den ersten Lebenswochen stattfindet. Durch eine frühe Implantation kann die Zeit der Hirnreifung und damit der Sprachentwicklung genutzt werden. Bei Kindern, die nach der Geburt ertaubt sind, sollen baldmöglichst Abklärungen im Hinblick auf ein Cochlea-Implantat durchgeführt werden. Wird eine Hörstörung vermutet, so werden verschiedene Hörprüfungen vorgenommen. Bestätigt sich eine bedeutende, beidseitige Innenohr-Schwerhörigkeit, so erfolgt zunächst eine probeweise Hörgeräteanpassung über einige Monate sowie eine audiopädagogische Betreuung. Wird durch die Eltern, die Audiopädagogin und die behandelnden Ärzte und Ärztinnen zu wenig Nutzen der Hörgeräte erkannt, so werden mit allen Beteiligten Gespräche über eine mögliche Cochlea-Implantat Versorgung geführt. Bei Kindern erfolgen gewisse Abklärungen in Narkose. Logopädische Untersuchungen über mögliche Störungen in der Sprachentwicklung ergänzen bei Kindern die Abklärung.
Erwachsene
Bei Erwachsenen wird eine Reihe von speziellen Hörprüfungen durchgeführt, um den Hörverlust zu messen, das Sprachverstehen mit dem aktuell verwendeten Hörgerät einzuschätzen und den Erfolg eines späteren Cochlea-Implantats abschätzen zu können. Erwachsene, welche seit früher Kindheit taub sind, kommen in der Regel nicht als Cochlea-Implantat Träger oder Trägerin in Frage, da bei ihnen das Gehirn die Klänge nicht verarbeiten kann.
Ein Kernspintomogramm (MRI) des Innenohres und des Hörnervs sind die weiteren Abklärungsschritte, welche Hinweise geben, ob eine Cochlea-Implantat Operation möglich und sinnvoll ist.
Ausführliche Gespräche mit dem Patienten oder der Patientin und ihren Angehörigen sollen die Chancen und Grenzen einer Cochlea-Implantat Versorgung aufzeigen. Nach dem Entscheid zur Operation werden die IV (Invalidenversicherung) oder die AHV und die Krankenkasse über den geplanten Eingriff informiert und die Kostenübernahme beantragt.
Anlaufstelle für Eltern ist die Erstberatungsstelle des Kantons Zürich für Familien mit einem hörbeeinträchtigten Kind.
Zur Erstberatung