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USZ und tarifsuisse verständigen sich auf einen Tarif

Zuletzt aktualisiert am 25. Juni 2021 Erstmals publiziert am 28. Februar 2018

Das UniversitätsSpital Zürich (USZ) einigt sich mit tarifsuisse, einer  Tochtergesellschaft der santésuisse, auf die Höhe des Basispreises für stationäre Behandlungen. Damit hat das USZ mit beinahe allen Krankenversicherern eine Übereinkunft gefunden und weitgehende Tarifsicherheit erlangt.

Den beiden Tarifpartnern gelang es, Basispreise für stationäre Behandlungen für die Jahre 2012 bis 2018 festzulegen. Die Basispreise sind ein zentraler Faktor bei der Berechnung der Beträge, die das Spital gegenüber den Krankenversicherern für die erbrachten Leistungen geltend machen kann. Die Beträge schwanken in der Höhe zwischen CHF 11'200 (2012) und CHF 10'870 (2018).

Der damit erzielte Kompromiss beendet eine lange Auseinandersetzung. Seit 2012 befanden sich das USZ und tarifsuisse in einem Festsetzungsverfahren über die Höhe der Tarife. Weil sich die Tarifpartner zunächst nicht auf einen Basispreis einigen konnten, verfügte die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich den Tarif. Zwischenzeitlich beschäftigte der Tarifstreit gar das Bundesverwaltungsgericht. 

Im Verlauf des Jahres 2017 wurde das USZ zuerst mit der CSS, dann auch mit der Einkaufsgemeinschaft HSK einig. Nach dem Übereinkommen mit tarifsuisse verfügt das USZ über weitgehende Tarifsicherheit. Der Tarifverband tarifsuisse ist eine Tochtergesellschaft der santésuisse, einer Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer. Mit 45 angeschlossenen Krankenversicherern ist tarifsuisse die grösste Leistungseinkäuferin im Bereich der Grundversicherung. Sie vertritt unter anderem die Atupri, die Concordia, die Groupe Mutuel, die ÖKK, Swica und Visana. Die der tarifsuisse angeschlossenen Krankenversicherer konnten individuell entscheiden, ob sie der Vereinbarung mit dem USZ zustimmen wollen oder nicht. Bis auf die Krankenkassen der Groupe Mutuel haben sämtliche Krankenversicherer den Vertrag gebilligt.