Chirurgische Therapie von gutartigen Schleimhautveränderungen
Bei Veränderungen an der Schleimhaut, welche mehr als 4 Wochen andauern, ist eine weiterführende Abklärung empfohlen. Die Abklärung umfasst eine genaue Untersuchung der Mundhöhle und bei Bedarf auch Spiegelung des Rachens (Endoskopie). Bei Raumforderungen welche im Bereich des Mundbodens auftreten kann auch eine weiterführende Ultraschalluntersuchung oder eine Schichtbildgebung mit Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT) veranlasst werden. Zur Klärung der Dignität der Veränderung kann eine Gewebeprobe nötig sein. Wird eine gutartige Raumforderung bestätigt sind häufig keine weiteren Massnahmen oder ein beobachtendes Verhalten ausreichend. Bei störendem Befund, oder zur restlosen Klärung der Dignität des Befundes ist eine chirurgische Entfernung möglich.