Mit dem Generalkonsent geben Patientinnen und Patienten ihre anonymisierten Daten für die Forschung frei. Der Beitrag der Universitären Medizin Zürich zeigt auf, wie die Spitäler mit dem Generalkonsent umgehen: Ein Prinzip - unterschiedliche Praxis.
Für die Forschung und die Entwicklung neuer Therapien sind Patientendaten unverzichtbar. Voraussetzung für deren Nutzung ist das Einverständnis der Patientinnen und Patienten, das im Generalkonsent festgehalten und dokumentiert wird. Im Beitrag der Universitären Medizin Zürich (UMZH) geben drei am UMZH-Netzwerk beteiligte Spitäler Auskunft, wie sie den Generalkonsent einsetzen und welchen Beitrag die Patientinnen und Patienten damit für die Medizin der Zukunft leisten.
Dr. med. Regina Grossmann, Leiterin Clinical Trials Center, gibt Auskunft über die Praxis am USZ.
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