Das Verwaltungsgericht Zürich hat die Beschwerde einer Baufirma gegen die Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Campus MITTE1|2 abgewiesen. Das USZ setzt alles daran, im Interesse der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nun zeitnah mit dem Aufbau starten zu können.
Am 11. Juli 2024 hatte das USZ nach einer ordentlichen öffentlichen Ausschreibung die Baumeisterarbeiten für die Neubauten Campus MITTE1|2 vergeben. Die Arbeiten schliessen an jene für die Baugrube an, die nahezu abgeschlossen sind. Den Zuschlag erhielt die Anliker AG in Thalwil, welche die Zuschlagskriterien am besten erfüllte und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für die benötigten Arbeiten offerierte. Gegen die Vergabe reichte die zweitplatzierte Bauunternehmung Ende Juli 2024 Beschwerde beim Verwaltungsgericht Zürich ein.
Aufgrund wiederholter Eingaben durch die Beschwerdeführerin zog sich das Verfahren in die Länge. Bis heute konnten die Baumeisterarbeiten deshalb nicht starten. Kürzlich hat das Verwaltungsgericht Zürich das Urteil eröffnet: Es lehnte die Beschwerde ab. Die Vergabe der Baumeisterarbeiten durch das USZ seien aufgrund nachvollziehbarer Offerten und Bewertung korrekt erfolgt. Das USZ ist erleichtert über den Entscheid. Denn es ist wichtig, dass die Arbeiten für die Bodenplatte und die ersten Stockwerke wie geplant vor den Kälteperioden im kommenden Winter erfolgen können. Weitere juristische Verzögerungen könnten erheblichen Mehraufwand zur Gewährleistung der Baustellensicherheit bei der offenen Baugrube, Terminverzögerungen und Kostensteigerungen zur Folge haben. Die Projektverantwortlichen des USZ setzen weiterhin alles daran, dies zu vermeiden.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die unterlegene Baufirma respektiert den Entscheid nicht und zieht diesen ans Bundesgericht weiter. Das ist äusserst bedauerlich. Das USZ hatte gehofft, dass alle Beteiligten anerkennen, dass die rasche Aufnahme der Bauarbeiten im Interesse der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung liegt. Die neuen Gebäude des Universitätsspitals Zürich werden unter anderem dringend benötigte Kapazitäten bieten für ein neues Notfallzentrum, für über 300 Betten, 23 Operationssäle sowie für ein Interventionszentrum für Schlaganfall- und Herzpatienten.
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Update 14. Mai 2025
Mit Verfügung vom 6. Mai 2025 hat das Bundesgericht entschieden, das Gesuch der unterlegenen Baufirma um aufschiebende Wirkung abzulehnen. Dieses hätte die Baumeisterarbeiten weiterhin blockiert. Das oberste Gericht folgte der Argumentation des USZ und der Anliker AG. Es erkannte: «Angesichts der konkreten Umstände überwiegen die auf dem Spiel stehenden öffentlichen Interessen an der Realisierung der geplanten Spital-Neubauten die privaten Interessen der Beschwerdeführerin.» Unabhängig vom Ausgang der Hauptbeschwerde der unterlegenen Baufirma können die Baumeisterarbeiten nun schnellstmöglich starten.
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Update 24. Februar 2026
Das Bundesgericht hat die gegen das Vergabeverfahren eingereichte Beschwerde abgewiesen. Die Richterinnen und Richter bestätigen damit den Entscheid der Vorinstanzen: Das Verfahren wurde korrekt durchgeführt und es liegt keine Verletzung von Bundesrecht vor.
Der Entscheid ist wegweisend, weil das Bundesgericht erstmals klärt, unter welchen Voraussetzungen eine Vergabestelle Anbieterinnen wegen Verletzungen von Preisbildungsvorschriften zwingend ausschliessen muss. Ein Ausschluss ist demnach nur dann erforderlich, wenn ein Verstoss mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu einem anderen Zuschlag führen könnte und dadurch zentrale Ziele des Beschaffungsrechts (insbesondere Transparenz, Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit) gefährdet wären.
Bei der Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Campus MITTE1|2 war dies nicht gegeben. Die Abklärungen und Angebotsbereinigungen des USZ wurden vom Gericht ausdrücklich als zulässig beurteilt.
Das USZ ist erleichtert über den Entscheid des Bundesgerichts, der für künftige Ausschreibungen eine wichtige Orientierung bietet.