Wird bei einer Tumorbehandlung eine Chemotherapie oder Bestrahlung durchgeführt, kann diese die Keimzellen erheblich schädigen oder zu einer irreversiblen Unfruchtbarkeit führen. Neben einem Erhalt der Fruchtbarkeit bei diesen schädigenden Einflüssen kann Ejakulat vor einer Unterbindung der Samenleiter (Sterilisation) eingefroren werden.
Kryokonservierung von Ejakulat und HodengewebeLagerung
Keimzellen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Person, von der sie stammen, und während höchstens fünf Jahren konserviert werden. Auf Antrag dieser Person wird die Konservierungsdauer um maximal fünf Jahre verlängert.
Eine längere Konservierungsdauer kann vereinbart werden wenn eine medizinische Behandlung zur Unfruchtbarkeit oder zu einer Schädigung des Erbgutes führen kann. Die Lagerung endet an der Klinik für Reproduktionsendokrinologie mit dem 65. Lebensjahr.
Kostenübernahme
Seit 2019 übernehmen die Krankenversicherungen, bis zum vollendetem 40. Lebensjahr, die Kosten für fertilitätserhaltende Massnahmen vor keimzellschädigenden Behandlungen sowie die Lagerung von Spermien und Hodengewebe für einen Zeitraum von fünf Jahren. Falls nach diesen fünf Jahren eine dauerhafte Schädigung der Keimzellen bestätigt wird, übernimmt die Krankenkasse die Lagerungskosten für weitere fünf Jahre.
Berichtsvorlage Fortführung Kryokonservierung Kündigung Kryolagerung