Schrittmacherimplantation

Zum herzchirurgischen Therapiespektrum gehört auch die Implantation von Herzschrittmachern, Defibrillationgeräten und Resynchronisationssystemen. Sie kommen bereits bei jungen Patienten und Patientinnen mit angeborenen Herzfehlern und nachgewiesenen gefährlichen Kammerrhythmusstörungen zum Einsatz.

Einzelkammer- und Doppelkammer-Herzschrittmacher werden bei uns implantiert, wenn die elektrischen Herzreizleitungsbahnen nach einer Herzoperation (konventionelle Herzklappe, TAVI) ein nicht mehr ausreichendes Signal für einen normalen Puls erzeugen können. Dieser Eingriff wird in lokaler Betäubung durchgeführt. Dabei werden eine oder zwei Elektroden durch eine Armvene bis an die rechte Herzkammer eingeführt. Das andere Ende der Elektroden wird an der Batterie (eigentlicher Schrittmacher) angeschlossen. Diese wird unter der Haut unterhalb des Schlüsselbeins implantiert.

Neben der intravenösen Implantation von Herzschrittmachern besteht die Möglichkeit, die Elektroden direkt auf dem Herz (Fachbegriff: „epikardial“) zu verankern. Die Verankerung von epikardialen Schrittmacherelektroden ist zum Beispiel bei einer Endokarditis zwingend, um möglichst kein Fremdmaterial in der Blutbahn oder in einer Herzkammer zu implantieren.

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