Verlegungen in andere Neonatologie-Abteilungen

Die Überweisung von Frühgeborenen zu anderen Neonatologie-Abteilungen kann notwendig sein, um eine angemessene Versorgung und Pflege des Neugeborenen sicherzustellen.

Unsere Klinik für Neonatologie besitzt als Teil des universitären Perinatalzentrums den Leistungsauftrag der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich für das gesamte Spektrum der Neugeborenen-Medizin. Um jederzeit schwerkranke Früh- und Neugeborene an unserem Perinatalzentrum betreuen zu können, sind Verlegungen von weniger kranken, stabilen Kindern in andere akkreditierte Neonatologie-Abteilungen mit definierten Leistungsaufträgen unumgänglich.

Bei Verlegungen berücksichtigen wir die Verlegbarkeit eines Kindes aufgrund seiner medizinischen Situation, ferner die Leistungsaufträge der akkreditierten Neonatologie-Abteilungen sowie den Wohnort der Eltern. Wir setzen alles daran eine wohnortnahe Verlegungsmöglichkeit zu finden, dies setzt jedoch voraus, dass die aufnehmende Station über die notwendige Kapazität verfügt. Wohnortnahe Verlegungen auf Wunsch der Eltern sind nur unter Berücksichtigung der genannten Punkte möglich.

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