Die Abteilung Autopsie des Institut für Pathologie und Molekularpathologie des Universitätsspitals Zürich führt klinische Autopsien zur Feststellung der Todesursache und zu gutachterlichen Fragestellungen (Berufskrankheit) durch. Ziel der Autopsietätigkeit ist die Qualitätssicherung der ärztlichen Massnahmen.
Damit eine Autopsie durchgeführt werden kann, wird eine Zustimmung benötigt (Patientinnen- und Patientengesetz, Abschnitt 3D, §32 Obduktion). Grundsätzlich erfolgt eine Anmeldung entweder durch die Zustimmung des Patienten oder der Patientin zu Lebzeiten (Patientenverfügung) oder mittels Zustimmung durch nächste Angehörige. Die ärztliche Anmeldung einer Autopsie ist obligatorisch.
Auftraggeber können sein: Behandelnde Ärzte im Spital, Hausärzte, Versichernde (u.a. SUVA) oder die Staatsanwaltschaft.
Die Abteilung für Autopsie unseres Instituts ist nach SN EN ISO/IEC 17020: 2012 akkreditiert.
Ärztliche Leitung Autopsie, Institut für Pathologie und Molekularpathologie
Koordinatorin, Brustzentrum
Oberarzt meV, Institut für Pathologie und Molekularpathologie
Berufsbildnerin Präparatorin – Fachliche Leitung , Institut für Pathologie und Molekularpathologie
Fachexperte Präparator, Betriebliche Leitung, Institut für Pathologie und Molekularpathologie
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Montag bis Freitag 08.30 – 11.30 Uhr und 12.45 – 15.30 Uhr (an Feiertagen geschlossen)
Die schriftliche Befundübermittlung bitte per E-Mail anmelden.
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr (an Feiertagen geschlossen)