Medienmitteilung

Nierenspenden über Kreuz: Innovatives Verfahren gegen den Organmangel

Im Mai 2012 haben die Universitätsspitäler Zürich und Genf erstmals schweizweit eine sogenannte Triple-Crossover-Nierentransplantation durchgeführt. Dabei wurden die Nieren von drei Spender-Empfänger-Paaren quasi übers Kreuz transplantiert. Die erfolgreich praktizierte Technik bietet Potenzial, um den Organmangel abzuschwächen.

Im Gegensatz zu anderen Organen lassen sich kranke Nieren durch eine Lebendspende eines gesunden Menschen ersetzen. Voraussetzung für eine Transplantation ist, dass die Gewebe von Spender und Empfänger immunologisch kompatibel sind. In rund 20% der Fälle müssen Lebendspender aus der Familie oder aus dem Freundeskreis wegen einer Inkompatibilität abgewiesen werden. Viele nierenkranke Menschen sind deshalb auf wöchentliche Dialysen angewiesen. Ihnen bleibt die Hoffnung, dass sie dereinst ein Organ einer verstorbenen Person erhalten. Mit derzeit 1200 Patientinnen und Patienten ist die Schweizer Warteliste jedoch lang, die durchschnittliche Wartezeit für eine Niere beträgt je nach Blutgruppe zwei bis vier Jahre.

Die Technik der Crossover-Spende löst das Problem der Inkompatibilität von Spender und Empfänger wie folgt: Ein Spender-Empfänger-Paar, bei welchem eine Spende aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, bildet mit einem Paar in der gleichen Situation eine Gruppe. Die Spendernieren werden den Empfängern des jeweils anderen Paars eingesetzt, also übers Kreuz zugewiesen. Sind drei Paare involviert, spricht man von einer Triple-Crossover-Nierenspende. Eine solche haben die Universitätsspitäler Zürich und Genf im Mai 2012 erstmals mit zwei Paaren aus Zürich und einem Paar aus Genf durchgeführt. über ein Jahr nach der Transplantation ist der Gesundheitszustand sämtlicher Beteiligten gut.

Gleichzeitige Operationen als logistische Herausforderung

Crossover-Transplantationen sind umso komplexer und anspruchsvoller, je höher die Anzahl der Beteiligten ist. Zentral bei der Durchführung ist, dass alle Personen gleichzeitig operiert werden, damit sicher alle vorgesehenen Empfänger ein Organ bekommen. Die zwingende Gleichzeitigkeit stellt eine logistische Herausforderung für Chirurgen und Spitäler dar, da mehrere Operationsteams in verschiedenen Spitälern koordiniert werden müssen.

Bald Spenderketten in der ganzen Schweiz?

In der Schweiz finden die meisten Lebendspenden von Nieren zwischen verwandten Personen statt. Dieses Vorgehen nennt man eine gerichtete Spende. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine Niere einem unbekannten Patienten zu spenden, mit dem man nicht verwandt ist, der aber auf der Warteliste ganz oben steht. Da diese Art von ungerichteter Spende vom Gesetz her erlaubt ist, ist es vorstellbar, dass in Zukunft Lebendspender in Spenderketten einbezogen werden, wie das heute schon in anderen Ländern der Fall ist.

Lebendspenden müssen in der Schweiz immer freiwillig und aus altruistischen Gründen erfolgen. Die Zahlung von Geld für eine Spende ist illegal. «Wir prüfen diesen Umstand in ausführlichen Gesprächen mit den Beteiligten und unter Beizug des Psychiatrieärztlichen Dienstes sehr genau», sagt Prof. Thomas Fehr, Leitender Arzt der Klinik für Nephrologie des UniversitätsSpitals Zürich.

Künftige Koordinationsplattform prüfen

In der Schweiz startete das Crossover-Spendenprogramm auf Initiative des Universitätsspitals Genf. Zusammen mit dem UniversitätsSpital Zürich wurden seit 2011 insgesamt vier Crossover-Transplantationen durchgeführt. Die Systeme der Crossover-Spende und der Spenderketten bergen Potenzial, um den Organmangel in der Schweiz abzuschwächen. Dr. Karine Hadaya, Nephrologin am Universitätsspital Genf (HUG) und Leiterin der Schweizer Arbeitsgruppe, schätzt, dass man in der Schweiz mit Crossover-Spenden und Spenderketten die Anzahl Nierentransplantationen von Lebendspendern um 20 bis 30 Prozent erhöhen kann. Nun wird in Zusammenarbeit mit Swisstransplant und dem Bundesamt für Gesundheitswesen geprüft, ob das Programm auf alle Schweizer Transplantationszentren ausgedehnt werden kann.

Die Entwicklung entsprechender Prozesse zwischen den sechs Transplantationszentren auf nationaler Ebene hängt primär von zwei Aspekten ab: Erstens von der Anpassung des Schweizer Transplantationsgesetzes von 2007, damit Lebendspender ohne Verwandtschaftsverhältnis an den Spenderketten teilnehmen können. Zweitens von der Einrichtung einer Software, die passende Spender-Empfänger-Paare findet.

Ansprechpartner für Fragen:

Prof. Thomas Fehr
Leitender Arzt
Klinik für Nephrologie
UniversitätsSpital Zürich

PD Dr. Jens Brockmann
Leitender Arzt Klinik für Viszeral- und Transplantationschirurgie
UniversitätsSpital Zürich

Kontakt bitte über Unternehmenskommunikation:
Tel.: +41 44 255 86 20
E-Mail: medien@usz.ch

Dr. Karine Hadaya
Leitende ärztin Nephrologie
Universitätsspital Genf
Tel.: +41 79 553 33 00
E-Mail: Karine.hadaya@hcuge.ch

Bei Bedarf stellen wir gerne den Kontakt zu einem Patienten her, der als Empfänger eines Organes an einer Crossover-Nierentransplantation beteiligt war.