Das Abkommen Schweiz – EU über die gegenseitige Anerkennung (mutual recognition agreement, MRA) konnte zum jetzigen Zeitpunkt nicht aktualisiert werden. Am 19. Mai 2021 verabschiedete der Bundesrat ergänzende Bestimmungen zur total revidierten MepV. Damit sollen die negativen Auswirkungen der fehlenden Aktualisierung des MRA gedämpft und eine ausreichende Versorgung der Schweiz mit sicheren Medizinprodukten gewährleistet werden.
Referenten
Vertreter der Kantonalen Ethikkommission Zürich (KEK), Mitarbeitende des CTC
Weitere Informationen zum neuen Medizinprodukterecht
Bei Bedarf informieren Sie sich über weitere Änderungen zur Medizinproduktegesetzgebung auf der kofam Website.