Strabismus (Schielen) und Amblyopie (Sehschwäche)
Die Behandlung der Sehschwäche, die trotz einer Brillenkorrektur besteht, erfolgt meist mit Pflastern auf dem nicht schielenden Auge. Die Intensität und Dauer des Abdeckens wird dem Alter des Kindes angepasst. Die Früherkennung steigert den Erfolg der Behandlung.
Beim Vorliegen eines grossen, im Umgang mit Drittpersonen störenden Schielwinkels und / oder bei Verlust des räumlichen Sehens kann eine Augenmuskeloperation sinnvoll sein. Dabei handelt es sich um Eingriffe, welche unter die obligatorische Krankenversicherung fallen.

Angeborene Augenerkrankungen
Bereits Neugeborene können Augenerkrankungen aufweisen. Diese können angeborene Augenfehlbildungen mit oder ohne begleitende sonstige Veränderungen sein. Oder die Erkrankungen sind erworben, wie zum Beispiel die sogenannte Frühgeborenen-Retinopathie. Die Diagnose, Beratung und allfällige Therapie erfolgen gemeinsam im Verbund mit den Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Abteilungen der Augenklinik.
Spezialsprechstunde Cerebral Visual Impairment (CVI)
In der Abteilung für Orthoptik und Kinderophthalmologie bieten wir zudem eine spezialisierte Sprechstunde für Kinder mit Verdacht auf eine Cerebral Visual Impairment (CVI) an. CVI ist eine visuelle Wahrnehmungsstörung, die durch eine Beeinträchtigung der Verarbeitung visueller Informationen im Gehirn verursacht wird und sich im Alltag, in der Schule oder beim Lesen und Lernen bemerkbar machen kann. In unserer CVI-Spezialsprechstunde erfolgt eine umfassende interdisziplinäre Abklärung sowie eine individuelle Beratung zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Zur Sprechstunde