In der Schweiz sind seit dem 26.04.1996 zwei Ultraschalluntersuchungen im Leistungsumfang der normalen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen enthalten.
Die Ultraschalluntersuchungen sollen in den folgenden Zeitintervallen durchgeführt werden:
11+0 – 14+0 Schwangerschaftswoche
19+0 – 22+0 Schwangerschaftswoche
Bei besonderen Problemstellungen wird empfohlen, Ultraschalluntersuchungen auch nach diesem Zeitpunkt durchzuführen.
Sie können sich telefonisch für einen Ultraschall anmelden.