Informationen für Meldepflichtige zur Krebsregistrierung

Die Strategie Gesundheit 2020 des Bundesrates

Die Zahl der älteren Menschen und damit der chronischen Krankheiten nimmt zu, die heutigen Strukturen sind auf Akutversorgung ausgerichtet, es fehlt an Transparenz und Steuerbarkeit: Mit der Strategie Gesundheit2020 richtet der Bundesrat das Gesundheitssystem optimal auf diese Herausforderungen aus.

In diesem Zusammenhang stehen auch die neuen Bestimmungen zur Krebsregistrierung. Das von der Bundesversammlung 2018 erlasse Krebsregistrierungsgesetz (KRG) schreibt vor, dass Krebserkrankungen und Vorstufen von Krebs schweizweit registriert werden.

KRG konforme Datenübermittlung ans Krebsregister (KR)

Ab dem 1.1.2020 sind Ärzte, Pathologien, Labors und Spitäler verpflichtet krebsrelevante Daten innert vier Wochen nach Erhebung ans KR zu übermitteln. Die meldepflichtigen Daten können in elektronischer oder in Papierform dem KR zur Verfügung gestellt werden. Um den Meldeaufwand in überschaubaren Grenzen zu halten, dürfen Berichte ans KR weitergeleitet werden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ohnehin erstellt werden. Darunter fallen beispielsweise Tumorboard-, Operations-, Pathologie-, Histologie-, Zytologie- oder Spitalaustrittsberichte, Arztbriefe oder Auszüge aus der Krankengeschichte. Wichtig: AHV-Nr. und Informationsdatum (Information des Patienten zur Krebsregistrierung und zum Widerspruchsrecht) gehören neu auch dazu. Die Ärztinnen und Ärzte sind zur Weiterleitung verpflichtet mit der Ausnahme, wenn die explizite Bestätigung des Widerspruchs seitens Krebsregister vorliegt. Die Meldepflicht besteht für die Leistungserbringer auch dann, wenn der Patient mündlich sein Veto kommuniziert, respektive ein solches beim oder mit dem Arzt unterschreibt. Nach (Art. 6, Abs. 2 KRV) entfällt die Meldepflicht durch den Arzt lediglich in dem Fall, da die Patientin oder der Patient bereits eine vom Krebsregister ausgestellte Bestätigung des Widerspruchs vorweist.

Die wichtigsten Informationen in Kürze:

Weitergehende Informationen

Datenübermittlung