Durch die schriftliche (eine einheitliche Patienteninformation wird im Lauf des Sommers von der Nationalen Krebsregistrierungsstelle NKRS zur Verfügung gestellt) und mündliche Information soll sichergestellt werden, dass die Patientinnen und Patienten verstehen, was die Registrierung ihrer Tumordiagnose bedeutet, und dass sie die Möglichkeit haben, dieser Registrierung zu widersprechen. Es soll auch sichergestellt werden, dass die Patientinnen und Patienten Gelegenheit haben, Fragen zu stellen.