Medizinische Fachpersonen sind gemäss Heilmittelgesetz (§59) und Arzneimittelverordnung (§63) verpflichtet, das Auftreten einer schwerwiegenden oder bisher nicht bekannten bzw. in der Fachinformation des betreffenden Medikamentes ungenügend erwähnten unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW) zu melden.
Auch wenn ein Arzneimittel eine UAW tatsächlich verursacht hat, lässt sich der kausale Zusammenhang formell oft nicht zuverlässig nachweisen. Um mögliche Sicherheitsrisiken im Gesundheitssystem dennoch mit hoher Sensitivität erkennen zu können, muss eine Meldung daher auch bei unbestätigtem Verdacht auf eine UAW erfolgen.
Seit 2021 ist die Swissmedic die zentrale Stelle für den Empfang von allen UAW-Meldungen. Das nationale Pharmacovigilance Zentrum der Swissmedic nimmt Meldungen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen von Fachpersonen entgegen und bearbeitet sie. Dabei wird das nationale Pharmacovigilance Zentrum von sechs regionalen Zentren unterstützt, die einer universitären Abteilung für Klinische Pharmakologie angegliedert sind und die insbesondere Meldungen von medizinischen Fachpersonen mit hohem Signalwert bearbeiten. Dazu gehört auch das regionale Pharmacovigilance-Zentrum Zürich, was der Klinik für Klinische Pharmakologie und Toxikologie am USZ angegliedert ist.
Wer meldet?
Der jeweils diensthabende Arzt oder die diensthabende Ärztin.
Was muss gemeldet werden?
Auch wenn nur der Verdacht auf eine medikamentöse Ursache eines unerwünschten Ereignisses besteht, muss das Ereignis gemeldet werden. Meldepflichtig sind schwerwiegende oder bisher unbekannte bzw. in der Fachinformation des betreffenden Medikamentes ungenügend erwähnte sowie weitere wichtige, unerwünschte medizinische Wirkungen.
Schwerwiegende, unerwünschte Wirkungen sind solche,
Wann melden?
Wie melden?
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sollen vorzugsweise elektronisch über das Online-Portal ELVis direkt an die Swissmedic gemeldet werden.
Um Meldungen von UAW zu vereinfachen, nimmt auch das Regionale Pharmacovigilance-Zentrum UAW-Meldungen auf, insbesondere zu den Meldungen mit hohem Signalwert und bisher unbekannten UAW. Diese werden dann an das nationale Pharmacovigilance Zentrum der Swissmedic weitergeleitet.
Der Zeitaufwand ist einer der wichtigsten Gründe, weshalb UAW nicht ordnungsgemäss gemeldet werden,deshalb werden Meldungen vom regionalen Pharmacovigilance-Zentrum Zürich (Klinik für Klinische Pharmakologie und Toxikologie des USZ) zunächst in jeder Form entgegengenommen, um dann so effizient wie möglich alle notwendigen Informationen zu erhalten.
Die regionalen Pharmacovigilance-Zentren übernehmen auch die ärztliche Funktion konsiliarischer Beratungen bei Verdacht auf eine UAW, im Rahmen dieser Funktion müssen Meldungen nicht anonymisiert erfolgen. Erst bei der Weiterleitung an die Swissmedic erfolgt die obligate Anonymisierung der Meldungen durch die regionalen Zentren. Dieses Vorgehen erleichtert die klinische Zusammenarbeit zwischen den regionalen Zentren und den Primärmeldern im Interesse der Patienten.
Alternativ kann das Meldeformular verwendet werden.
Wir freuen uns über ein Feedback zu Ihrer bearbeiteten UAW-Meldung.
Zum FormularKonsilanfrage an die Klinische Pharmakologie im KISIM