Fertilitätserhalt für Sie

Für die Erhaltung der Fruchtbarkeit können Eierstockgewebe sowie Eizellen eingefroren (kryokonserviert) werden. Das Gewebe und die Eizellen können zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden, um eine Schwangerschaft zu erzielen.

Wird vor einer Tumorbehandlung eine Chemotherapie oder Bestrahlung durchgeführt, kann diese die Keimzellen erheblich schädigen oder zu einer irreversiblen Unfruchtbarkeit führen.

Voraussetzungen für Fruchtbarkeitserhaltung

Bei folgenden Frauen können Eierstockgewebe oder (befruchtete) Eizellen eingefroren werden:

  • Vor Chemotherapie oder Bestrahlung des Beckens (inkl. präpubertäre Mädchen)
  • Patientinnen ohne Krebserkrankung, welche eine Keimzell-schädigende Behandlung benötigen
  • Eine Befruchtung der Eizellen vor Einfrieren erfolgt nur, wenn gleichzeitig ein unerfüllter Kinderwunsch besteht.

Bei folgenden Frauen können Eizellen eingefroren werden:

    • Patientinnen ohne Krebserkrankung, jedoch mit drohender vorzeitiger Eierstockinsuffizienz (premature ovarian insufficiency = POI = vorzeitige Wechseljahre)
    • Junge Frauen, die ihren Kinderwunsch evtl. nicht vor Ende der fruchtbaren Phase erfüllen können, sogenanntes „Social Freezing“

Kryokonservierung von Eierstockgewebe

Bei der Kryokonservierung von Eierstockgewebe wird ein ganzes Ovar (Eierstock) oder ein Teil davon chirurgisch entfernt. Dies erfolgt meist über eine Bauchspiegelung. Die äussere Oberfläche (Cortex), welche die Oozyten (Eizellen) enthält, wird vorsichtig vom Mark des Ovars entfernt und in ca. 4 x 8 mm grosse Streifen geschnitten, die anschliessend kryokonserviert werden. Später kann dieses Gewebe aufgetaut und retransplantiert werden. Mit dieser Technik konnten bereits Schwangerschaften ausgelöst werden.

Eine Lagerung ist bis zum 50igsten Lebensjahr erlaubt.

Kryokonservierung Eizellen

Das Einfrieren von reifen Eizellen ist erst seit einigen Jahren durch eine spezielle Einfriermethode möglich. Dadurch kann die Fruchtbarkeit von Frauen erhalten werden.

Befruchtete Eizellen und Embryonen

Hierfür erfolgt zunächst eine hormonelle Stimulation der Eierstöcke, damit mehrere Oozyten (Eizellen) heranreifen können. Diese werden durch eine Punktion der Follikel (Eibläschen) entnommen und durch In-vitro-Fertilisation (IVF) oder intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) mit dem Sperma des Partners befruchtet. Die befruchteten Eizellen werden anschliessend entweder direkt oder einige Tage später als Embryonen eingefroren und für eine spätere Behandlung aufbewahrt. Der gesamte Prozess dauert circa drei Wochen.

Lagerung

Keimzellen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Person, von der sie stammen, und während höchstens fünf Jahren konserviert werden. Auf Antrag dieser Person wird die Konservierungsdauer um maximal fünf Jahre verlängert.

Eine längere Konservierungsdauer kann vereinbart werden wenn eine Erkrankung/medizinische Behandlung, zur Unfruchtbarkeit oder zu einer Schädigung des Erbgutes führen kann. Die Lagerung endet an der Klinik für Reproduktionsendokrinologie mit dem 50. Lebensjahr.

Kostenübernahme

Seit 2019 übernehmen die Krankenversicherungen, bis zum vollendetem 40, Lebensjahr, die Kosten für fertilitätserhaltende Massnahmen vor keimzellschädigenden Behandlungen sowie für die Lagerung von Ovarialgewebe und Eizellen für einen Zeitraum von fünf Jahren. Falls nach diesen fünf Jahren eine dauerhafte Schädigung der Keimzellen bestätigt wird, übernimmt die Krankenkasse die Lagerungskosten für weitere fünf Jahre.

Berichtsvorlage Fortführung Kryokonservierung Kündigung Kryolagerung

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