Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung – das übernehmen die Krankenkassen

Eine Kinderwunschbehandlung kann Paare vor hohe finanzielle Belastungen stellen. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, wie viel eine Behandlung kostet und wann sich die Krankenkasse an welchen Kosten beteiligt.

Das kostet eine Kinderwunschbehandlung

Die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung können je nach Anbieter erheblich variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die meisten Kinderwunschbehandlungen werden in sogenannten Behandlungszyklen durchgeführt – eine Reihe von Schritten, die darauf abzielen, eine Schwangerschaft zu erreichen. Die Dauer eines Zyklus variiert je nach Art der Behandlung, liegt aber meistens zwischen 4 und 6 Wochen. Um Kosten vergleichen zu können, werden sie meist in Behandlungszyklen angegeben.

Wir haben für Sie die Kosten für die häufigsten Methoden zusammengestellt.

In-vitro-Fertilisation (IVF)

Die Kosten für eine IVF-Behandlung liegen in der Regel zwischen CHF 5’000 und CHF 7’000 pro Behandlungszyklus. Ein Behandlungszyklus umfasst dabei die Durchführung und Überwachung der Therapie (Stimulation), die Gewinnung der Eizellen (Punktion), die Kultivierung von Eizellen und Embryonen (Labor) sowie die Übertragung der Embryonen in die Gebärmutter (Transfer).

Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

ICSI ist eine spezialisierte Form der IVF, bei der eine einzelne Samenzelle direkt in die Eizelle injiziert wird. Die Kosten für ICSI liegen zwischen CHF 5’000 und CHF 7’000 pro Behandlungszyklus.

Medikamente

Für die Reifung der Eizellen (Stimulation) benötigen wir bei allen Methoden Medikamente, d.h. die Botenstoffe der Hirnanhangsdrüse. Die zusätzlichen Kosten dafür betragen je nach Produkt und benötigter Dosis CHF 1’000 bis 2’000.

Kryokonservierung und Aufbewahren überzähliger befruchteter Eizellen/Embryonen

Die Grundkosten betragen CHF 700 und die Aufbewahrungsgebühr in unseren Kryotanks mit modernsten Sicherheitssystemen beträgt CHF 400 pro Jahr.

Social Freezing

Die Gewinnung und das Einfrieren von Eizellen aus nicht-medizinischen Gründen kosten zwischen CHF 4’500 und CHF 5’500 pro Zyklus. Ein Behandlungszyklus umfasst dabei die Durchführung und Überwachung der Therapie (Stimulation) und die Gewinnung der Eizellen (Punktion).

Präimplantationsdiagnostik (PID)

Die Kosten für eine PID liegen zusätzlich zu den Kosten für eine ICSI-Behandlung zwischen CHF 2’000 und CHF 5’000. Bei dieser Methode werden die Embryonen vor dem Transfer auf genetische Anomalien untersucht.

Individuelle Kostenaufstellung für Sie

Es ist wichtig zu beachten, dass je nach Behandlungsplan zusätzliche Kosten für Medikamente, Untersuchungen und andere Dienstleistungen anfallen können. Vor Behandlungsbeginn werden wir die Kosten für Ihre Kinderwunschbehandlung persönlich mit Ihnen besprechen.

Leistungen der Grundversicherung bei unerfülltem Kinderwunsch

Die Grundversicherung in der Schweiz bietet verschiedene Leistungen zur Unterstützung bei unerfülltem Kinderwunsch an. Dazu gehören:

  • Beratung und Diagnostik: Vor Beginn einer Behandlung steht eine umfassende Beratung und Diagnostik. Die Grundversicherung deckt Kosten für Untersuchungen zur Ermittlung der Ursachen für Unfruchtbarkeit, sowohl beim Mann als auch bei der Frau. Dazu gehören beispielsweise Spermiogramme und Hormonanalysen.
  • Hormonbehandlungen: Wenn hormonelle Störungen die Ursache für den unerfüllten Kinderwunsch sind, können Hormonbehandlungen helfen. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für eine Hormonbehandlung zur Stimulation der Eierstöcke bis zu einem Jahr, was in der Regel 6-12 Zyklen entspricht
  • Intrauterine Insemination (IUI): Die Kosten für bis zu drei Inseminationen mit dem Samen des Partners werden ebenfalls von der Grundversicherung übernommen

Weitere Kinderwunschbehandlungen (etwa IVF oder ICSI) werden nicht durch die Grundversicherung abgedeckt und müssen in der Regel selbst finanziert werden oder können durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden. Ausserdem bleibt meist ein Selbstbehalt für die Paare, obwohl die Grundversicherung einen Teil der Kosten übernimmt.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Krankenkasse die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alter: Die Frau sollte jünger als 40 Jahre sein
  • Medizinische Indikation: Es muss eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegen

Das zahlen Zusatzversicherungen

Schweizer Zusatzversicherungen bieten die Möglichkeit, die Kosten für Kinderwunschbehandlungen teilweise oder vollständig zu übernehmen, besonders wenn die Grundversicherung nicht ausreicht. Die Höhe der Kostenübernahme kann je nach Versicherungsangebot und der spezifischen Behandlungsmethode erheblich variieren. Es ist wichtig, sich vorab über die verschiedenen Zusatzversicherungen zu informieren und einen individuellen Vergleich anzufordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Krankenkassen eine Kostenübernahme anbieten.

Folgende Kosten können durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden:

  • Zusätzliche IUI-Behandlungen: Die Grundversicherung deckt in der Regel bis zu drei IUI-Versuche. Eine Zusatzversicherung kann die Kosten für weitere Versuche übernehmen.
  • IVF- und ICSI-Behandlungen: Einige Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten für IVF- oder ICSI-Behandlungen, einschliesslich der Eizellentnahme (Punktion), Befruchtung und des Embryotransfers.
  • Pränatale Tests und genetische Untersuchungen: Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich auch an den Kosten für genetische Untersuchungen des Embryos und vorgeburtliche Tests.
  • Kosten für Medikamente und Untersuchungen: Zusatzversicherungen können auch Kosten für Medikamente, Ultraschalluntersuchungen und andere Untersuchungen übernehmen, die im Rahmen der Kinderwunschbehandlung anfallen.

Frühzeitige Planung einer Kinderwunschbehandlung

Informieren Sie sich frühzeitig über die Leistungen Ihrer Krankenkasse und die dafür notwendigen formellen Schritte. Die meisten Krankenkassen vergüten Kinderwunschbehandlungen erst nach dem Ablaufen einer Karenzzeit. Möchten Sie die Krankenkasse wechseln, informieren Sie sich also frühzeitig über Fristen und Voraussetzungen der Kostenübernahme von Kinderwunschbehandlungen. Gut zu wissen ist auch, dass einige Zusatzversicherungen bereits im September und nicht erst im November gekündigt werden müssen. Bei einem Wechsel der Zusatzversicherung lohnt sich der Blick in die Police gleich doppelt. Nutzen Sie auch die Beratungsangebote der Krankenkassen und spezialisierter Beratungsstellen.

Haben Sie sich für eine Kinderwunschbehandlung entschieden, empfehlen wir Ihnen, alle medizinischen Unterlagen und Korrespondenzen mit der Krankenkasse gut zu organisieren.