Eine leichte Kieferfehlstellung (Dysgnathie) oder Zahnfehlstellung kommt fast in jedem Gebiss vor. Oft ist sie nur ästhetisch störend und muss nicht behandelt werden. Stärkere Fehlstellungen können jedoch die Gesundheit der Zähne gefährden oder Schwierigkeiten beim Kauen und Sprechen bereiten. Bei Kieferfehlstellungen kann ein Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg oder Chirurgin den Ober- und/oder Unterkiefer verlagern. Zahnfehlstellungen lassen sich in der Regel ohne Operation kieferorthopädisch mit herausnehmbaren oder festen Zahnspangen erfolgreich behandeln. Als betroffene Person können Sie viel dazu beitragen, dass die Therapie gelingt.
Bei einem normalen Gebiss sind alle Strukturen im Mundraum optimal aufeinander abgestimmt, damit sie beschwerdefrei funktionieren können. Das „ideale“ Gebiss gibt es jedoch sehr selten. Erbliche oder entwicklungsbedingte Faktoren führen oft dazu, dass sich eine Zahnfehlstellung oder Kieferfehlstellung (Dysgnathie) ausbildet.
Bei einer Zahnfehlstellung befinden sich ein oder mehrere Zähne im Ober- oder Unterkiefer ausserhalb der idealen Zahnbogenform. Das bedeutet: Sie stehen schief oder sind gedreht. Mitunter kommt es auch vor, dass die Zähne nicht an der vorgesehenen Stelle oder unvollständig herauswachsen.
Bei einer Kieferfehlstellung weicht der Ober- oder Unterkiefer von der Idealform ab. Beispielsweise ist der Unterkiefer kleiner oder grösser als der Oberkiefer. Oder die Lage von Ober- und Unterkiefer zueinander ist nicht korrekt. Kieferfehlstellungen gehen fast immer mit Zahnfehlstellungen einher.
Wichtig zu wissen: Auch im Erwachsenenalter lässt sich eine Zahn- und Kieferfehlstellung korrigieren. Bei der Entscheidung für eine Therapie spielen neben Ihren ästhetischen Ansprüchen der Schweregrad der Dysgnathie und die damit verbundenen Beeinträchtigungen eine wichtige Rolle. Hierzu werden wir Sie sorgfältig beraten.
Wie bereits erwähnt gibt es das perfekte, gerade Gebiss sehr selten. Schätzungen zufolge sind nur bei jeder 20. Person alle Zähne symmetrisch im Kiefer angeordnet. Zahn- und Kieferfehlstellungen sind keine Frage des Alters: Sie können anlage- oder gewohnheitsbedingt bereits im frühen Kindesalter auftreten. Manchmal machen sich Fehlstellungen der Zähne oder der Kiefer zueinander aber auch erst im Erwachsenenalter bemerkbar – etwa nach dem Durchbruch der Weisheitszähne oder durch nächtliches Zähneknirschen.
Eine Zahnfehlstellung oder Kieferfehlstellung kann sowohl erblich bedingt sein als auch durch äussere Einflüsse entstehen. So weisen Familienmitglieder oft ähnliche Gebissformen auf. Erbliche Faktoren beeinflussen vor allem das Wachstum des Unterkiefers. Erkennbar ist dies meist nicht nur an einzelnen schiefen Zähnen, sondern an komplexen Unregelmässigkeiten der Zähne oder des Kiefers.
Auch verschiedene Gewohnheiten wie Mundatmung, Zungen- oder Lippenpressen oder Nuckeln können die Form des Oberkiefers beeinflussen. Bei Babys und Kleinkindern kann auch langes und häufiges Benutzen des Schnullers oder Daumenlutschen Kieferverformungen und Zahnfehlstellungen verursachen. Dadurch kippen die oberen Frontzähne möglicherweise mit der Zeit nach aussen („Hasenzähne“).
Sind die Zähne verschachtelt, ist meist Platzmangel dafür verantwortlich. Das bedeutet: Der Kiefer ist im Verhältnis zur Grösse oder Anzahl der Zähne zu klein. Dies ist auch der Fall, wenn bereits die Milchzähne sehr eng nebeneinander stehen oder ein Milchzahn zu früh ausfällt. In der Folge reicht der Platz für die bleibenden Zähne häufig nicht aus. Umgekehrt kann ein spät ausfallender Milchzahn dazu führen, dass der nachfolgende Zahn ausweichen muss.
Eine weitere Ursache sind Verletzungen des Zahn- oder Kieferbereichs im Kindesalter. Dadurch kann sich der Zahnkeim verlagern oder beschädigt werden, sodass das Zahnwachstum gestört wird. Oder Hindernisse beim Zahndurchbruch bewirken, dass der Zahnkeim quer im Knochen liegen bleibt.
Zudem können einige Krankheitsbilder das Gebiss verändern. Hierzu zählen zum Beispiel:
Selbst eine leichte Zahn- oder Kieferfehlstellung (Dysgnathie) kann zu Problemen führen, die nicht nur das optische Empfinden stören, sondern auch die Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Person beeinträchtigen:
Zur Diagnose einer Zahn- oder Kieferfehlstellung (Dysgnathie) werden wir bei Ihnen oder Ihrem Kind zunächst die Zähne und den Kiefer gründlich untersuchen. Dabei berücksichtigen wir die Zahndurchbrüche, die Anzahl, Grösse und Form der Zähne, die Zahn- und Bissposition, aber auch die Kieferverhältnisse sowie Lippen- und Profilverläufe.
Oft erkennen wir einen frühen oder späten Zahndurchbruch, eine Zahnfehlstellung oder eine auffallende Kieferfehlstellung schon mit blossem Auge. Auch Sprechstörungen und Hals-Nasen-Ohren-Probleme können Hinweise auf eine Dysgnathie liefern.
Wichtig zu wissen: Nicht jede Kiefer- oder Zahnfehlstellung erfordert eine kieferorthopädische Behandlung. Bei Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Dysgnathie oder falls Sie dies auch ästhetischen Gründen wünschen, werden wir Sie zur Kieferorthopädie überweisen. Der Kieferorthopäde oder die Kieferorthopädin kann mittels Gebissmodellen, Röntgenaufnahmen und Fotografien klären, ob die Zahn- oder Kieferfehlstellung behandelt werden muss oder sinnvoll erscheint.
Die Behandlung einer Zahn- oder Kieferfehlstellung kann schnell mit mehreren Tausend Schweizer Franken zu Buche schlagen. Die Krankenkassen-Grundversicherung bietet in der Regel selbst bei Kindern mit Zahnfehlstellungen keine Zuschüsse. Es gibt jedoch bestimmte Krankheitsbilder wie eine schwere Kieferanomalie, bei denen eine Kostenübernahme vorgesehen ist. Zudem bieten die meisten Krankenversicherungen über eine Zusatzversicherung eine Kostenbeteiligung bei Zahnkorrekturen an. Am besten wenden Sie sich hierzu schon vor Beginn der Behandlung an Ihre Krankenkasse.
Ist eine Zahn- und Kieferfehlstellung (Dysgnathie) erblich bedingt, ist eine Vorbeugung kaum möglich. Es gibt jedoch zahlreiche schädigende Gewohnheiten, die eine Zahnfehlstellung oder Kieferfehlstellung begünstigen. Dagegen können Sie einiges tun:
Zahn- und Kieferfehlstellungen können sich – wie bereits erwähnt – im frühen Kindesalter, aber auch erst im Erwachsenenalter bemerkbar machen. Werden sie nicht behandelt, können sie in der Folge weitere Probleme wie Kau-, Schluck- und Sprechstörungen oder andere körperliche Beschwerden nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, dass Sie selbst beziehungsweise Ihr Kind rechtzeitig zahnärztlich abklären lassen, ob eine Behandlung notwendig oder sinnvoll ist.
Eine genaue Prognose darüber, ob sich die Kiefer- oder Zahnfehlstellung durch die Therapie ganz beheben lässt, ist nicht möglich. Neben der Art und Ausprägung der Fehlstellung spielen auch das Können des Kieferorthopäden oder der Kieferorthopädin beziehungsweise des Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen oder der Chirurgin und Ihre Mitarbeit als betroffene Person eine wichtige Rolle für den Behandlungserfolg.
Zahnfehlstellungen lassen sich in der Regel ohne Operationen durch eine kieferorthopädische Therapie erfolgreich behandeln.
Zwar kann der Besuch bei der Kieferorthopädie schon im Kindergartenalter sinnvoll sein. Auch bei schweren Zahn- oder Kieferfehlstellungen kann die Therapie bereits im Milchzahngebiss beginnen. Normalerweise beginnt die Behandlung jedoch erst zwischen dem 9. und 13. Lebensjahr. Zu diesem Zeitpunkt ist das Kieferknochenwachstum noch nicht abgeschlossen und die Kieferform kann gut beeinflusst werden. Bei einer besonders schweren Zahn- oder Kieferfehlstellung wie Kreuzbiss, Unterkiefer-Vorbiss, offener Biss oder einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte kann die Therapie schon im Milchzahngebiss erfolgen.
Bei Erwachsenen kann die Form des Kiefers zwar kieferorthopädisch nicht mehr beeinflusst werden, wohl aber die Stellung der Zähne in ihrem Zahnfach. Eine kieferorthopädische Behandlung ist also in jedem Lebensalter möglich.
Bei einem operativen Eingriff wird vom Institut für Anästhesiologie das individuell auf Sie angepasste Anästhesie-Verfahren ausgewählt.
Sie können sich als Patientin oder Patient nicht direkt zu einer Konsultation anmelden. Bitte lassen Sie sich durch Ihren Hausarzt, Ihre Hausärztin, Ihren Spezialisten oder Ihre Spezialistin überweisen. Für Fragen nutzen Sie unser Kontaktformular.
Universitätsspital Zürich
Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
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