Kostenübernahme und Tarife

Wenn Sie sich ambulant oder stationär bei uns behandeln lassen, ist es ratsam, die Versicherungsleistungen frühzeitig zu klären. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Informationen über die voraussichtlichen Kosten Ihres geplanten Aufenthalts zu geben.

Kostendeckung durch die Krankenkasse

Die Abrechnung Ihrer Behandlung erfolgt gemäss den aktuellen Tarifen und Verträgen direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung. Wir bitten Sie, Ihre Krankenversicherungskarte beim Eintritt mitzubringen.

Es ist ratsam, im Vorfeld Ihres Krankenhausaufenthalts mit Ihrer Versicherung zu klären, ob:

  • die Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden.
  • Versicherungsvorbehalte oder -ausschlüsse bestehen.
  • eine Zusatzversicherung zusätzliche Leistungen abdeckt.
  • für Patienten wohnhaft ausserhalb des Kantons Zürich für die kantonalen Tarif-Differenzkosten eine Zusatzversicherung besteht.

Mehr zu Tarifen von häufigen Spitalbehandlungen in der Grundversicherung finden Sie auf der Website des Preisüberwachers.

Vorauszahlung bei unzureichender Kostendeckung

Falls Ihre Krankenkasse oder Versicherung die Kosten nicht übernimmt oder die Kostengutsprache nicht ausreichend hoch ist,  ist unter Umständen vor Eintritt ein Depot zu hinterlegen. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang des geplanten Eingriffs. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im behandelnden Fachbereich informieren Sie gerne über den geschätzten Kostenumfang.

Nicht abgedeckte Zusatzleistungen

Bitte beachten Sie, dass Sie für eventuell anfallende Mehrkosten selbst aufkommen müssen, wenn Sie nicht ausreichend versichert sind. Bei Fragen zu Ihrer Versicherung steht Ihnen unsere Patientenaufnahme oder Ihre Krankenkasse gerne zur Verfügung.
Für nicht gedeckte Extraleistungen, wie etwa Telefonkosten, Besuchermahlzeiten, etc., erhalten Sie nach Ihrem Austritt eine separate, detaillierte Rechnung.

Patientinnen und Patienten mit ausländischem Wohnsitz

Für Patienten mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz gelten besondere Regelungen zur Abrechnung. Diese haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengefasst:

Rechnungskopie an Sie

Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz erhalten alle Patientinnen und Patienten eine Kopie der Rechnung, wenn diese direkt an die Versicherung gesendet wird. Zur elektronischen Übermittlung der Rechnungskopien nutzen wir ihre bei uns registrierte E-Mail Adresse. Die Zustellung erfolgt mit Empfangsbestätigung. Teilen Sie uns Änderungen Ihrer E-Mail Adresse deshalb bitte umgehend mit. Sollten wir Ihre E-Mail Angaben nicht haben, wird Ihnen die Rechnung umgehend auf dem Postweg zugestellt. Die digitalen Rechnungskopien stehen Ihnen 90 Tage zum Download zur Verfügung.

Bei Fragen oder Änderungswünschen bezüglich der Rechnungskopie stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Patientenabrechnung gerne zur Verfügung.